Feuerlöscher Wartung und Prüfung in Berlin
Brandschutz Service Berlin wartet und prüft tragbare Feuerlöscher für Unternehmen, Hausverwaltungen, Praxen, Schulen, Kitas und öffentliche Einrichtungen in Berlin und Brandenburg. Die Prüfung findet vor Ort im Objekt statt, geprüfte Geräte erhalten einen Instandhaltungsnachweis, und Sie bekommen die Ergebnisse dokumentiert.
Ein Feuerlöscher hängt seit Jahren neben der Tür zum Treppenhaus. Die Plakette ist verblasst, der Standort wurde beim letzten Umbau verschoben, und niemand im Haus weiß, wann zuletzt jemand das Gerät in der Hand hatte. So sieht der Ausgangspunkt bei vielen Wartungsaufträgen aus.
Von außen wirkt so ein Löscher unauffällig. Ob Dichtungen gealtert sind, das Löschmittel noch brauchbar ist oder die Armatur sauber arbeitet, zeigt erst die fachgerechte Prüfung. Wir übernehmen die Wartung von Feuerlöschern in Berlin für kleine Betriebe ebenso wie für Verwaltungen mit mehreren Liegenschaften. Falls in Ihrem Objekt noch keine Feuerlöscher hängen, beginnt die Arbeit einen Schritt früher: bei der Ausstattung und Montage von Feuerlöschern.
Die Leistung auf einen Blick
| Leistung | Wartung, Prüfung und Instandhaltung von Feuerlöschern, bei Bedarf Austausch |
|---|---|
| Geräte | Tragbare Feuerlöscher, zum Beispiel Pulver-, Schaum-, Wasser- und Fettbrandlöscher |
| Intervall | Alle zwei Jahre laut ASR A2.2; kürzere Herstellerfristen gehen vor, bei starker Beanspruchung können kürzere Abstände nötig sein |
| Wer prüft | Fachkundige, insbesondere Sachkundige nach DIN 14406-4 |
| Nachweis | Instandhaltungsnachweis am Gerät, dokumentierte Ergebnisse für Ihre Unterlagen |
| Gebiet | Berlin und Brandenburg |
| Kontakt | 030 33895733 oder Anfrage über das Kontaktformular |
Wie oft müssen Feuerlöscher gewartet werden?
Die Pflicht beginnt in der Arbeitsstättenverordnung. Nach § 4 Abs. 3 ArbStättV muss der Arbeitgeber Sicherheitseinrichtungen, ausdrücklich auch Feuerlöscheinrichtungen, instand halten und in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen lassen. Wie regelmäßig, steht nicht in der Verordnung selbst.
Konkret wird es in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“. Dort heißt es in Nr. 7.4.2: Feuerlöscher sind alle zwei Jahre durch einen Fachkundigen zu warten. Begründet wird das mit den Bedingungen am Aufstellungsort. Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Verschmutzung, Erschütterungen oder unsachgemäße Behandlung können Bauteile und Löschmittel mit der Zeit unbrauchbar machen.
Zwei Abweichungen sind vorgesehen. Erlaubt der Hersteller längere Instandhaltungsfristen, darf der Arbeitgeber sie nutzen; nennt er kürzere, sind diese einzuhalten. Und bei starker Beanspruchung, etwa durch Umwelteinflüsse oder mobilen Einsatz, können kürzere Abstände erforderlich sein. Ein Löscher im Lager neben dem Rolltor oder auf einem Baustellenfahrzeug lebt eben anders als einer im Flur einer Arztpraxis.
Die ASR A2.2 ist kein Gesetz, sondern eine Technische Regel, die die Arbeitsstättenverordnung konkretisiert. Wer sie einhält, kann davon ausgehen, die Anforderungen der Verordnung zu erfüllen. Die DGUV Information 205-001 „Betrieblicher Brandschutz in der Praxis“ greift das Zwei-Jahres-Intervall auf; sie ist eine Informationsschrift der Unfallversicherung und keine Rechtsnorm.
Wie viele Löscher ein Betrieb überhaupt braucht und welche Löschmitteleinheiten dafür nötig sind, klären wir auf dieser Seite nicht noch einmal. Das steht ausführlich im Ratgeber zur Feuerlöscher-Pflicht und der nötigen Anzahl.
Wer darf Feuerlöscher warten?
Die ASR A2.2 verlangt einen Fachkundigen. In ihrem Hinweis dazu nennt sie als Fachkundige insbesondere Sachkundige nach DIN 14406-4 „Tragbare Feuerlöscher, Teil 4: Instandhaltung“. Die beiden Begriffe stammen aus unterschiedlichen Regelwerken: Die ASR spricht vom Fachkundigen, die Norm vom Sachkundigen.
Von dieser Wartung zu trennen ist die wiederkehrende Prüfung der Druckbehälter. Laut ASR bleibt sie von der Wartung unberührt und wird durch eine befähigte Person nach der Betriebssicherheitsverordnung durchgeführt. Welche Fristen dafür gelten, hängt vom Behälter ab und lässt sich nicht pauschal für alle Löscher angeben. Pauschale Aussagen wie „Dauerdrucklöscher alle fünf Jahre“ sollten Sie deshalb mit Vorsicht lesen.
Bei uns übernehmen Techniker mit Sachkunde nach DIN 14406-4 die Wartung. Ihr Ansprechpartner für Fragen zum betrieblichen Brandschutz ist Steven Eschner, Brandschutz-Sachverständiger (TAS).
Eine Sichtkontrolle durch Hausmeister oder Mitarbeiter bleibt trotzdem sinnvoll. Wer regelmäßig durch das Gebäude geht, bemerkt fehlende, beschädigte oder zugestellte Geräte früh. Die Wartung ersetzt er trotzdem nicht. Der Unterschied liegt in der Tiefe: Beim Rundgang geht es um den äußeren Eindruck, bei der Wartung um die technische Einsatzbereitschaft des Geräts und seine Eignung im Objekt.
Was bei der Wartung geprüft wird
Eine Wartung ist mehr als ein kurzer Blick auf die Plakette. Am Ende muss feststehen, ob der Löscher vollständig, technisch in Ordnung und für seinen Platz weiter geeignet ist. Für die einzelnen Arbeitsschritte verweist die ASR A2.2 auf das Merkblatt „Arbeitsschritte bei der Instandhaltung von tragbaren Feuerlöschern“ des Bundesverbands Technischer Brandschutz (bvfa).
Behälter, Armaturen und Halterung
Zuerst geht es um Gehäuse, Behälter, Armaturen, Schlauch und Halterung. Korrosion, Dellen, Risse, fehlende Teile oder Spuren unsachgemäßer Nutzung zeigen Handlungsbedarf an.
Druck, Sicherung und Löschmittel
Je nach Gerätetyp werden der Zustand der Druckeinheit, die Sicherungselemente, Plombe und Sicherungsstift sowie das Löschmittel kontrolliert. Schon kleine Auffälligkeiten an der Armatur können dazu führen, dass der Löscher im Ernstfall nicht richtig auslöst.
Kennzeichnung, Prüfstatus und Eignung
Der Löscher muss lesbar beschriftet sein und zum Einsatzbereich passen. Für Fettbrände in Küchen gibt es zum Beispiel eigene Fettbrandlöscher. Welche Bauart wohin gehört, beschreibt unser Ratgeber So wählen Sie den richtigen Feuerlöscher. Wie sich die Löschleistung vergleichen lässt, erklärt der Beitrag über Löschmitteleinheiten als Maß der Löschleistung.
Standort und Zugänglichkeit
Ein Feuerlöscher, der hinter Kartons steht, zählt im Ernstfall nicht. Die ASR A2.2 nennt dafür klare Werte: gut sichtbar und leicht erreichbar, höchstens 20 Meter tatsächlicher Laufweg bis zum nächsten Löscher, eine Griffhöhe von 0,80 bis 1,20 Meter hat sich als zweckmäßig erwiesen. Dazu gehört das Brandschutzzeichen F001 nach ASR A1.3. Wir schauen deshalb auch, ob sich im Objekt seit der letzten Prüfung etwas verändert hat, etwa durch neue Regale, Trennwände oder eine andere Nutzung der Fläche.
So läuft die Feuerlöscher-Wartung bei uns ab
Vom ersten Anruf bis zur nächsten Frist in sechs Schritten:
Bestand erfassen
Wie viele Löscher, welche Typen, an welchen Standorten und in welcher Objektart? Daraus planen wir den Aufwand.
Termin abstimmen
Wir legen den Termin so, dass Zugang zu allen Räumen besteht und der Betrieb möglichst wenig gestört wird.
Prüfung vor Ort
Jedes Gerät wird an seinem Standort geprüft: Zustand, Funktion, Kennzeichnung und Zugänglichkeit.
Mängel beheben
Sie erfahren, was auffällig ist und welche Maßnahme nötig ist: instand setzen oder austauschen.
Nachweis und Dokumentation
Geprüfte Geräte erhalten den Instandhaltungsnachweis, die Ergebnisse gehen an Sie.
Nächste Frist planen
Auf Wunsch planen wir die wiederkehrende Wartung gleich mit ein, besonders praktisch bei mehreren Standorten.
Schicken Sie uns vorab eine einfache Liste: Anzahl der Löscher, Etage oder Raum, und falls lesbar Typ und Datum der letzten Prüfung. Ein Handyfoto vom Typenschild genügt oft. Damit lässt sich der Einsatz genauer planen, und am Termin sucht niemand mehr den Löscher im Heizungskeller.
Prüfplakette und Dokumentation
Die ASR A2.2 fordert zwei Dinge. Die Ergebnisse der Instandhaltung und Prüfung sind zu dokumentieren. Und wenn keine Mängel festgestellt werden, ist das am Gerät kenntlich zu machen, zum Beispiel durch einen Instandhaltungsnachweis. Im Alltag nennt man ihn meist Prüfplakette.
Auch die DGUV Information 205-001 beschreibt einen Instandhaltungsvermerk mit Datumsangabe, der fest am Feuerlöscher angebracht wird. Anforderungen an den Nachweis enthält außerdem die DIN 14406-4. Wie Sie die Angaben auf unserer Plakette lesen, zeigen wir Ihnen beim Termin direkt am Gerät.
Für Ihre Unterlagen erhalten Sie eine Dokumentation der geprüften Geräte mit Standort und Ergebnis. Bewahren Sie sie zusammen mit den übrigen Brandschutzunterlagen auf, damit sie bei einer Begehung schnell greifbar ist.
Bei mehreren Liegenschaften hilft eine Geräteliste je Objekt mit Standort, Typ und Datum der letzten Wartung. Wechselt die Hausverwaltung oder übernehmen Sie ein Gebäude, lassen Sie sich diese Liste übergeben. Fehlt sie, beginnt die Bestandsaufnahme beim nächsten Termin von vorn, und genau dann fallen Geräte auf, die jahrelang niemand auf dem Zettel hatte.
Typische Mängel und was dann passiert
In Berliner Objekten sehen wir immer wieder dieselben Probleme. Die Liste zeigt, worauf es bei der Prüfung am häufigsten hinausläuft:
- Prüffristen sind abgelaufen, oft um mehrere Jahre.
- Gehäuse sind beschädigt, Schläuche verschlissen, Beschriftungen kaum noch lesbar.
- Sicherungsstifte oder Plomben fehlen.
- Löscher wurden benutzt und danach einfach zurückgehängt.
- Geräte wurden umgehängt, in Abstellräume verlagert oder von Möbeln, Waren und Technik verdeckt.
Der letzte Punkt wird oft unterschätzt. Formal ist der Löscher dann noch da, griffbereit ist er nicht. Stellen wir Mängel fest, durch die die Funktion nicht mehr gewährleistet ist, sieht die ASR A2.2 eine klare Folge vor: Der Arbeitgeber muss unverzüglich veranlassen, dass das Gerät instand gesetzt oder ausgetauscht wird. Bei der Wartung sagen wir Ihnen, welche der beiden Wege im Einzelfall sinnvoll ist, und bei einem Austausch planen wir das Ersatzgerät gleich mit.
Für welche Gebäude und Betreiber
Gewartete Feuerlöscher braucht jedes Objekt, in dem Menschen arbeiten, Kunden empfangen oder Einrichtungen betrieben werden. Typische Auftraggeber kommen aus vier Bereichen:
Büros und Betriebe
Büros, Werkstätten, Lager und Produktion. Hier ist der Arbeitgeber nach der Arbeitsstättenverordnung für die Instandhaltung verantwortlich.
Hausverwaltungen
Wohnanlagen, Gewerbeeinheiten und gemischt genutzte Häuser, oft mit mehreren Liegenschaften und einer gemeinsamen Terminplanung.
Praxen, Schulen, Kitas
Einrichtungen mit viel Publikum, in denen Termine außerhalb der Sprechzeiten oder des Unterrichts sinnvoll sein können.
Gastronomie und Handel
Küchen mit Fettbrandrisiko, Verkaufsflächen und Hotels, in denen Löscher schnell hinter Ware oder Mobiliar verschwinden.
Einsatzgebiet Berlin und Brandenburg
Unser Sitz ist in der Romain-Rolland-Straße in Berlin-Pankow. Von dort sind wir im gesamten Stadtgebiet und im Brandenburger Umland unterwegs. Ein regionaler Ansprechpartner bedeutet kurze Wege bei der Terminabstimmung und bei Rückfragen nach dem Termin.
Berliner Objekte haben ihre Eigenheiten. Im Altbau mit Seitenflügel und Hinterhof verteilen sich Gewerbeeinheiten auf mehrere Aufgänge, und für Tiefgaragen, Kellerräume oder Dachböden braucht es oft einen Schlüssel vom Hausmeister. Genau deshalb klären wir vorher, wer uns wo aufschließt.
In Sonderbauten wie Versammlungsstätten oder Beherbergungsbetrieben können behördliche Auflagen oder das Brandschutzkonzept zusätzliche Anforderungen enthalten. Diese Unterlagen sehen wir uns vor dem Termin gern mit an.
Was kostet die Feuerlöscher-Wartung?
Einen Pauschalpreis nennen wir hier nicht, weil der Aufwand stark vom Objekt abhängt. Die wichtigsten Faktoren sind die Anzahl der Löscher und ihre Verteilung über Etagen oder Standorte, die Gerätetypen, die Anfahrt, und ob Ersatzteile, neues Löschmittel oder ein Austausch nötig werden.
Am schnellsten kommen Sie über die Bestandsliste zu einem belastbaren Angebot. Mit Anzahl, Typen und Adressen lässt sich der Aufwand realistisch einschätzen, bevor jemand vor Ort war. Bei mehreren Objekten fassen Sie am besten alle Standorte in einer Anfrage zusammen, dann lassen sich die Termine sinnvoll hintereinander legen.
Feuerlöscher in Berlin prüfen lassen?
Senden Sie uns Ihre Bestandsliste oder rufen Sie an. Wir melden uns mit einem Terminvorschlag und einem Angebot für Ihr Objekt.
Angrenzende Leistungen
Feuerlöscher sind selten die einzige Brandschutzeinrichtung im Haus. Einen Überblick gibt die Seite Wartung und Instandhaltung. Häufig kommt die Wartung von Brandschutztüren dazu, in Wohn- und Gewerbeeinheiten auch die Montage von Rauch- und Wärmemeldern.
Ein gewarteter Löscher nützt nur, wenn jemand damit umgehen kann. Für Beschäftigte bieten wir deshalb Löschübungen an. Feuerlöscher können Sie bei uns außerdem mieten.
Häufige Fragen zur Feuerlöscher-Wartung
Wie oft müssen Feuerlöscher gewartet werden?
Nach ASR A2.2 Nr. 7.4.2 alle zwei Jahre durch einen Fachkundigen. Lässt der Hersteller längere Fristen zu, dürfen diese genutzt werden, kürzere Herstellerfristen sind einzuhalten. Bei starker Beanspruchung, etwa durch Umwelteinflüsse oder mobilen Einsatz, können kürzere Abstände nötig sein.
Wer darf Feuerlöscher prüfen und warten?
Die ASR A2.2 verlangt einen Fachkundigen und nennt dafür insbesondere Sachkundige nach DIN 14406-4. Davon getrennt ist die wiederkehrende Prüfung der Druckbehälter durch eine befähigte Person nach der Betriebssicherheitsverordnung.
Was wird bei der Feuerlöscher-Wartung gemacht?
Geprüft werden äußerer Zustand, Druckeinheit und Sicherungen je nach Gerätetyp, Löschmittel, Kennzeichnung, Eignung sowie Standort und Zugänglichkeit. Für die Arbeitsschritte verweist die ASR A2.2 auf ein Merkblatt des bvfa.
Was hat es mit der Prüfplakette auf sich?
Sie ist der Instandhaltungsnachweis am Gerät: Nach ASR A2.2 wird eine mängelfreie Prüfung am Feuerlöscher kenntlich gemacht. Wie die Angaben zu lesen sind, erklären wir beim Termin direkt am Gerät.
Was kostet die Wartung eines Feuerlöschers in Berlin?
Das hängt von Anzahl, Verteilung und Typ der Geräte, der Anfahrt und nötigen Ersatzteilen oder einem Austausch ab. Mit einer Bestandsliste erstellen wir Ihnen ein Angebot.
Wie lange dauert die Wartung, und stört sie den Betrieb?
Die Dauer richtet sich nach Anzahl und Verteilung der Löscher im Gebäude. Geprüft wird am Standort des Geräts, der Betrieb kann in der Regel weiterlaufen. Termine stimmen wir so ab, dass alle Räume zugänglich sind.
Was passiert, wenn die Prüffrist abgelaufen ist?
Dann ist das in der ASR A2.2 vorgesehene Intervall überschritten, sofern der Hersteller keine längere Frist zulässt, und es ist nicht belegt, dass der Löscher funktioniert. Lassen Sie die Wartung zeitnah nachholen. Zeigen sich dabei Mängel, die die Funktion beeinträchtigen, muss das Gerät unverzüglich instand gesetzt oder ausgetauscht werden.
Die Plombe oder der Sicherungsstift fehlt. Was tun?
Nehmen Sie den Löscher nicht als einsatzbereit an. Ob er benutzt oder manipuliert wurde, lässt sich von außen nicht sicher sagen. Lassen Sie ihn prüfen und bei Mängeln instand setzen oder austauschen, und sorgen Sie bis dahin für einen Ersatz am Standort.
Müssen benutzte Feuerlöscher sofort geprüft werden?
Ja. Ein benutzter Löscher gehört nicht einfach zurück an die Wand. Er muss geprüft und je nach Zustand instand gesetzt oder ersetzt werden, damit er wieder einsatzbereit ist.
Warten Sie auch Feuerlöscher anderer Hersteller?
Das klären wir anhand von Hersteller und Typ, weil Instandhaltungsvorgaben und Ersatzteile vom Gerät abhängen. Schicken Sie uns am besten ein Foto vom Typenschild mit.
Hinweis: Die Angaben geben den Stand der genannten Regeln vom 17.09.2026 wieder (ArbStättV, ASR A2.2 mit der letzten Änderung vom Mai 2025, DGUV Information 205-001) und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Herstellerangaben und Ihre Gefährdungsbeurteilung.
