small_brand_logo
Brandschutz Service Berlin
default_inner_banner

Feststellanlagen Wartung Berlin

Wartung & Instandhaltung · Feststellanlagen

Feststellanlagen Wartung und Prüfung in Berlin

Brandschutz Service Berlin wartet und prüft Feststellanlagen an Brandschutztüren und -toren in Berlin und Brandenburg. Einmal im Jahr prüfen wir das Zusammenwirken aller Geräte, warten die Anlage nach DIN 14677-1 und den Vorgaben ihrer Bauartgenehmigung und halten Umfang, Ergebnis und Zeitpunkt für Ihre Unterlagen fest.

Jährliche Prüfung & Wartung Melder, Taster, Haftmagnete Prüfprotokoll für Ihre Unterlagen Einweisung für die Monatsprüfung
Alle 12 MonatePrüfung und Wartung durch Fachkraft
MonatlichFunktionsprüfung durch Betreiber
AufzeichnungUmfang, Ergebnis, Zeitpunkt
Berlin & BrandenburgSitz in Berlin-Pankow

Die Flurtür im zweiten Stock steht seit Jahren offen, gehalten von einem Haftmagneten. Beim Umbau wurde eine Trennwand gezogen, der Rauchschalter hängt jetzt einen Meter neben der Tür über einem Lüftungsauslass, und das Schild mit dem Abnahmedatum ist überstrichen. Ob die Tür im Brandfall noch schließt, weiß im Haus niemand genau.

Eine Feststellanlage erfüllt eine einfache Aufgabe: Sie hält eine Feuer- oder Rauchschutztür im Alltag offen und gibt sie frei, sobald Rauch erkannt, der Taster gedrückt wird oder der Strom ausfällt. Diese Arbeit übernehmen wir für Hausverwaltungen, Unternehmen und Einrichtungen in Berlin. Was die Norm im Einzelnen regelt, erklärt unser Ratgeber zur DIN 14677 und ihren Anforderungen. Hier geht es um die praktische Seite: was wir prüfen, wer wofür zuständig ist und wie ein Termin abläuft.

Überblick

Die Leistung auf einen Blick

LeistungJährliche Prüfung und Wartung von Feststellanlagen, Behebung festgestellter Mängel, Einweisung für die Betreiberprüfung
AnlagenFeststellanlagen an Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüssen: Brandmelder, Auslösevorrichtung, Feststellvorrichtung, Energieversorgung, Handauslösetaster
IntervallMindestens alle zwölf Monate durch eine Fachkraft, dazwischen monatliche Funktionsprüfung durch den Betreiber
Wer prüftFachkraft für Feststellanlagen mit Kompetenznachweis nach DIN 14677-2
NachweisPrüfprotokoll mit Umfang, Ergebnis und Zeitpunkt, Mängelliste bei Bedarf
GebietBerlin und Brandenburg
Kontakt030 33895733 oder Anfrage über das Kontaktformular
Unsere Leistung

Prüfung und Wartung von Feststellanlagen

Kern unserer Arbeit ist der jährliche Termin an jeder Anlage. Wir lösen die Feststellanlage aus, prüfen, ob die Tür sauber zufällt, und kontrollieren jedes Gerät im Verbund: Melder, Taster, Steuerung, Netzteil und Haftmagnet. Verschlissene oder verschmutzte Teile tauschen wir aus, sofern das Ersatzgerät zur Bauartgenehmigung der Anlage passt.

Die Wartung führen bei uns Fachkräfte für Feststellanlagen mit Kompetenznachweis nach DIN 14677-2 aus. Fachlicher Ansprechpartner für Brandschutzfragen rund um Ihr Objekt ist Steven Eschner, Brandschutz-Sachverständiger (TAS).

Zwischen zwei Wartungen liegt die Verantwortung beim Betreiber. Die monatliche Funktionsprüfung darf nach einer Einweisung jede Person übernehmen, eine besondere Qualifikation braucht es dafür nicht. Wir zeigen Hausmeistern oder Haustechnikern beim Termin, wie die Prüfung an Ihren Türen geht und was sie aufschreiben müssen.

Wo die Tür selbst Probleme macht, also Schließer, Dichtungen, Bänder oder die Schließfolgeregelung bei zweiflügeligen Türen, geht es um den Abschluss und nicht um die Feststellanlage. Das ist eine eigene Leistung: die Wartung von Brandschutztüren. In der Praxis legen viele Betreiber beide Termine zusammen.

Prüfumfang

Was bei der Wartung geprüft wird

Nach der Beschreibung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) besteht eine Feststellanlage aus mindestens einem Brandmelder, einer Auslösevorrichtung, einer Feststellvorrichtung, einer Energieversorgung und einem Handauslösetaster, gegebenenfalls ergänzt um Schutzeinrichtungen. Geprüft wird nicht jedes Teil für sich, sondern ihr Zusammenspiel. Ein funktionierender Melder nützt wenig, wenn der Haftmagnet die Tür trotz Auslösung festhält.

Bei der jährlichen Wartung arbeiten wir unter anderem diese Punkte ab:

  • Auslösung von Hand über den Handauslösetaster
  • Auslösung über den Melder durch Simulation der Brandkenngröße
  • Freigabe der Tür und selbsttätiges Schließen bis in die Falle
  • Auslösung bei Energieausfall und bei entferntem Brandmelder
  • Übereinstimmung der Geräte mit Dokumentation und allgemeiner Bauartgenehmigung
  • Lage der Melder nach baulichen Änderungen, Verschmutzung und Umgebungseinflüsse
  • Vorbeugender Austausch nach Herstellerangaben, zum Beispiel von Meldern, Akkus oder Batterien

Beim Melderalter hilft eine Herstellerangabe weiter. Hekatron schreibt in seiner Informationsschrift, dass Rauch- und Thermoschalter gemäß DIN 14677-1 nach einer Betriebszeit von acht Jahren auszutauschen sind, unter besonderen Umgebungsbedingungen auch früher. Nach derselben Quelle sollen Rauchschalter nicht dort eingesetzt werden, wo betriebsbedingt mit Staub, Rauch, Betauung oder Dampf zu rechnen ist. Eine Tür zwischen Lager und Ladezone oder neben einer Teeküche verdient deshalb einen zweiten Blick.

Zuständigkeit

Prüfintervalle: monatlich, vierteljährlich, jährlich

Die Pflichten stehen in der allgemeinen Bauartgenehmigung der eingebauten Anlage, die das DIBt erteilt. Zwei von uns ausgewertete Bauartgenehmigungen unterschiedlicher Hersteller regeln die Intervalle wortgleich:

MonatlichFunktionsprüfung durch den Betreiber. Das darf nach Einweisung jede Person eigenverantwortlich übernehmen.
VierteljährlichErst wenn zwölf aufeinanderfolgende Monatsprüfungen keine Mängel ergeben haben. Taucht dann ein Mangel auf, ist die Anlage umgehend instand zu setzen und wieder mindestens dreimal monatlich zu prüfen.
JährlichPrüfung auf ordnungsgemäßes und störungsfreies Zusammenwirken aller Geräte sowie Wartung, höchstens zwölf Monate Abstand, nur durch einen Fachmann oder eine dafür ausgebildete Person.
WohnungstürenSonderfall: Ist an einem Abschluss zu einer Wohnung eine Feststellanlage mit elektrisch betriebener Feststellvorrichtung und Freilauffunktion gefordert, reicht die Betreiberprüfung in Abständen von maximal zwölf Monaten.
Nicht verwechseln

In manchen Merkblättern steht verkürzt, die Betreiberprüfung sei alle drei Monate fällig. Die Bauartgenehmigungen sind genauer: Zuerst wird monatlich geprüft, den längeren Abstand gibt es erst nach einem mängelfreien Jahr. Maßgeblich ist immer die Genehmigung Ihrer Anlage. Die Nummer steht auf dem Schild neben der Tür.

Hintergründe zu den Intervallen und zur Norm selbst finden Sie im Ratgeber DIN 14677: Instandhaltung von Feststellanlagen.

Begriffe

Abnahmeprüfung, Wartung, Neuabnahme: der Unterschied

Die Abnahmeprüfung findet einmal statt, nachdem die Anlage am Einsatzort betriebsfertig errichtet ist. Sie stellt fest, dass die Anlage einwandfrei funktioniert und vorschriftsmäßig installiert ist, und der Betreiber muss sie veranlassen. Abnehmen dürfen nur Fachkräfte des Antragstellers der Bauartgenehmigung, von ihm autorisierte Fachkräfte oder Fachkräfte einer vom DIBt benannten Prüfstelle. Die DIN 14677-1 regelt die Instandhaltung und gilt ausdrücklich nicht für diese bauaufsichtlich geforderte Abnahme.

Nach der Abnahme bringt der Betreiber in unmittelbarer Nähe der Tür ein Schild von 105 mm x 52 mm an. Darauf stehen „Feststellanlage“, die Nummer der Bauartgenehmigung sowie Firmenzeichen, Monat und Jahr der Abnahme. Die Abnahmebescheinigung bewahrt der Betreiber auf. Die jährliche Wartung setzt danach an und hält den abgenommenen Zustand über die Jahre.

Eine Neuabnahme kann nötig werden, wenn Teile getauscht werden. Laut Hekatron und dem Fachverband BHE ist beim Austausch einer Komponente zu prüfen, ob das neue Gerät in der Zulassung oder Bauartgenehmigung enthalten ist, die der ersten Abnahme zugrunde lag. Ist das nicht der Fall, muss die Anlage nach einer derzeit gültigen Bauartgenehmigung neu abgenommen werden. Ältere Anlagen tragen oft noch Zulassungsnummern im Format Z-6.5-xxxx.

Vor dem Teiletausch

Wir klären vor jedem Austausch, ob das Ersatzgerät zur Genehmigung Ihrer Anlage passt. Wird eine Neuabnahme nötig, erfahren Sie das von uns vorher und nicht erst auf der Rechnung.

Einsatzbereiche

Für welche Gebäude und Betreiber

Feststellanlagen sitzen überall dort, wo Brandschutztüren im Alltag offen stehen sollen, weil viele Menschen durchgehen, Waren bewegt werden oder Barrierefreiheit gefragt ist. Typische Auftraggeber kommen aus diesen Bereichen:

🏠

Hausverwaltungen und WEG

Treppenhaus- und Flurtüren in Wohn- und Geschäftshäusern, oft mehrere Liegenschaften mit gemeinsamer Terminplanung.

🏢

Büro und Gewerbe

Flure, Etagentüren und Durchgänge zu Technikräumen, die tagsüber offen stehen und nachts schließen.

🏫

Schulen, Kitas, Pflege

Gebäude mit viel Durchgangsverkehr, in denen Termine außerhalb des Unterrichts oder der Pflegerunden sinnvoll sind.

🏭

Industrie und Logistik

Brandschutztore in Hallen und Lagern. Bei Abschlüssen in Förderanlagen erfolgt die Abnahme laut DIBt durch eine Überwachungsstelle.

Auch öffentliche Auftraggeber in Berlin schreiben die Prüfung und Wartung von Brandschutztüren und Feststellanlagen aus. Bringen Sie das Leistungsverzeichnis zur Anfrage mit, dann richten wir das Angebot danach aus.

Ablauf

So läuft die Wartung ab

Von der Anfrage bis zur nächsten Frist in sechs Schritten:

Bestand erfassen

Anzahl der Türen und Tore mit Feststellanlage, Hersteller, Genehmigungsnummer vom Schild und Datum der letzten Wartung.

Termin abstimmen

Wir planen den Termin im laufenden Betrieb und klären vorher, wer uns Technikräume und abgeschlossene Bereiche öffnet.

Prüfung an jeder Tür

Auslösen, schließen lassen, Geräte prüfen, reinigen und bei Bedarf Teile tauschen. Die Tür ist dabei nur kurz geschlossen.

Protokoll und Mängelliste

Sie erhalten die Aufzeichnung mit Umfang, Ergebnis und Zeitpunkt, offene Punkte sind je Tür aufgeführt.

Mängel beheben

Für alles, was nicht direkt vor Ort erledigt werden konnte, bekommen Sie ein Angebot zur Instandsetzung.

Nächste Frist planen

Auf Wunsch legen wir den Folgetermin gleich fest, bei mehreren Objekten gebündelt.

Vor dem Termin

Fotografieren Sie das Schild neben jeder Tür und schicken Sie uns die Bilder mit einer kurzen Liste der Standorte. Aus Hersteller und Genehmigungsnummer sehen wir, welche Ersatzteile passen, und bringen sie gleich mit.

Aus der Praxis

Typische Mängel an Feststellanlagen

Viele Mängel entstehen nicht an der Technik selbst, sondern durch Veränderungen im Gebäude. Diese Punkte fallen bei Wartungen immer wieder auf:

  • Melder sind verstaubt oder verschmutzt, besonders in Lagern, Werkstätten und nach Bauarbeiten.
  • Nach einem Umbau sitzt der Melder nicht mehr an der richtigen Stelle zur Tür.
  • Ein Gerät wurde durch ein Modell ersetzt, das nicht in der Genehmigung steht.
  • Das Schild mit Genehmigungsnummer und Abnahme fehlt, oder die Abnahmebescheinigung ist nicht auffindbar.
  • Die monatlichen Betreiberprüfungen wurden nicht aufgeschrieben.
  • Der Handauslösetaster wird von der geöffneten Tür verdeckt.

Ein weiterer Klassiker hat mit der Anlage gar nichts zu tun: Keile unter dem Türblatt, ein Rollwagen oder ein Aufsteller im Schwenkbereich. Dann schließt die Tür auch bei einwandfreier Auslösung nicht. Stellen wir Mängel fest, gilt die Vorgabe der Bauartgenehmigung, die Betriebsfähigkeit umgehend wiederherzustellen.

Nachweis

Dokumentation: was Betreiber aufbewahren

Die Bauartgenehmigungen verlangen, dass Umfang, Ergebnis und Zeitpunkt der Prüfungen aufgezeichnet werden. Das gilt für die jährliche Prüfung und Wartung ebenso wie für die monatlichen oder vierteljährlichen Funktionsprüfungen. Die Aufzeichnungen bewahrt der Betreiber auf, ebenso die Bescheinigung über die Abnahmeprüfung.

In einen Ordner je Objekt gehören damit die Abnahmebescheinigung jeder Anlage, die Protokolle der jährlichen Wartung, die Liste der Betreiberprüfungen und Nachweise über getauschte Komponenten. Für die Monatsprüfung reicht eine einfache Tabelle mit Datum, Tür, Ergebnis und Kürzel.

Unser Prüfprotokoll listet jede Anlage einzeln mit Standort, geprüften Geräten und Ergebnis.

Regelwerk

Normen, Bauartgenehmigung und Herstellervorgaben

Drei Ebenen greifen bei der Wartung ineinander. Die DIN 14677-1 in der Ausgabe 2018-08 beschreibt die Instandhaltung von Feststellanlagen, die DIN 14677-2 aus demselben Jahr die Anforderungen an die Fachkraft. Ein überarbeiteter Entwurf der DIN 14677-1 liegt seit 2025 vor. Maßgeblich bleibt bis zur Veröffentlichung die Ausgabe 2018-08. Die zweite Ebene ist die allgemeine Bauartgenehmigung des DIBt, in der unter anderem nachgewiesen wird, welche Geräte miteinander kombiniert werden dürfen.

Die dritte Ebene sind die Wartungsanleitungen der Hersteller. Laut VdS braucht die Fachkraft dafür zusätzlich produkt- und herstellerspezifische Kenntnisse der jeweiligen Anlage, und der Kompetenznachweis ist alle fünf Jahre durch Auffrischungsschulungen zu aktualisieren.

Vor Ort

Feststellanlagen-Wartung in Berlin und Brandenburg

Unser Sitz ist in der Romain-Rolland-Straße in Berlin-Pankow. Von dort fahren wir Objekte im gesamten Stadtgebiet und im Brandenburger Umland an.

Berliner Gebäude stellen eigene Aufgaben. In Gewerbehöfen verteilen sich Feststellanlagen auf mehrere Aufgänge und Seitenflügel, in Bürohäusern der Nachkriegszeit sind Türen und Melder oft schon mehrfach nachgerüstet worden. Fehlt an einer Tür die Feststellanlage oder lässt sich keine Leitung verlegen, kann eine Feststellanlage per Funk nachgerüstet werden.

Kosten

Was kostet die Wartung einer Feststellanlage?

Einen Pauschalpreis nennen wir hier nicht. Der Aufwand hängt von der Anzahl der Anlagen, ihrer Verteilung im Gebäude, den verbauten Fabrikaten, der Anfahrt und davon ab, ob Melder, Akkus oder andere Teile getauscht werden müssen.

Feststellanlagen in Berlin warten lassen?

Nennen Sie uns die Anzahl der Türen, Hersteller, Gebäudeart und das Datum der letzten Wartung. Wir melden uns mit einem Terminvorschlag und einem Angebot.

Mehr Brandschutz

Angrenzende Leistungen

Eine Übersicht über alle wiederkehrenden Prüfungen finden Sie unter Wartung und Instandhaltung. Wird eine Tür ersetzt oder neu eingebaut, übernehmen wir die Montage von Brandschutztüren und Toren. Worauf Betreiber bei der Tür selbst achten sollten, beschreibt der Ratgeber zur Wartung von Brandschutztüren.

Wie kabellose Melder an Feststellanlagen arbeiten, erklärt der Beitrag über Funk-Feststellanlagen mit Rauchmeldern ohne Kabel. In Wohnungen und Gewerbeeinheiten kommt oft die Montage von Rauch- und Wärmemeldern dazu, und beim selben Rundgang lässt sich die Feuerlöscher-Wartung mit erledigen.

FAQ

Häufige Fragen zur Wartung von Feststellanlagen

Wie oft muss eine Feststellanlage geprüft und gewartet werden?

Nach den allgemeinen Bauartgenehmigungen des DIBt prüft der Betreiber die Funktion monatlich. Nach zwölf mängelfreien Monatsprüfungen reicht ein Abstand von drei Monaten. Zusätzlich sind mindestens alle zwölf Monate eine Prüfung des Zusammenwirkens aller Geräte und eine Wartung durch eine Fachkraft fällig.

Wer darf Feststellanlagen warten?

Die jährliche Prüfung und Wartung darf nur ein Fachmann oder eine dafür ausgebildete Person ausführen. Laut VdS braucht diese Fachkraft für Feststellanlagen einen Kompetenznachweis nach DIN 14677-2, der alle fünf Jahre durch Auffrischungsschulungen zu aktualisieren ist.

Dürfen wir die monatliche Prüfung selbst machen?

Ja. Die monatliche Funktionsprüfung darf nach einer Einweisung jede Person eigenverantwortlich durchführen, eine besondere Qualifikation ist nicht erforderlich. Umfang, Ergebnis und Zeitpunkt müssen aufgeschrieben werden. Die Einweisung übernehmen wir beim Wartungstermin.

Was ist der Unterschied zwischen Abnahmeprüfung und Wartung?

Die Abnahmeprüfung findet einmal nach der Errichtung statt und darf nur von Fachkräften des Genehmigungsinhabers, von ihm autorisierten Fachkräften oder einer benannten Prüfstelle durchgeführt werden. Die Wartung wiederholt sich jährlich und hält die Anlage betriebsfähig. Die DIN 14677-1 gilt für die Instandhaltung, nicht für die Abnahme.

Was kostet die Wartung einer Feststellanlage in Berlin?

Das hängt von der Anzahl der Anlagen, ihrer Verteilung, den Fabrikaten, der Anfahrt und nötigen Ersatzteilen ab. Mit einer Liste der Türen und Fotos der Schilder erstellen wir Ihnen ein Angebot.

Welche Hersteller warten Sie?

Das klären wir anhand von Hersteller und Genehmigungsnummer auf dem Schild neben der Tür, weil die Wartung herstellerspezifische Kenntnisse und passende Ersatzteile verlangt. Schicken Sie uns am besten ein Foto mit.

Läuft der Betrieb während der Wartung weiter?

In der Regel ja. Jede Tür wird für die Prüfung ausgelöst und ist nur kurz geschlossen. Die Dauer hängt von der Anzahl der Anlagen ab, den Termin stimmen wir so ab, dass alle Bereiche zugänglich sind.

Was passiert, wenn bei der Wartung ein Mangel gefunden wird?

Die Betriebsfähigkeit der Anlage ist umgehend wiederherzustellen. Kleinere Mängel beheben wir direkt vor Ort, für größere Instandsetzungen erhalten Sie ein Angebot und eine Mängelliste je Tür.

Müssen die Rauchmelder der Feststellanlage regelmäßig getauscht werden?

Laut Hekatron sind Rauch- und Thermoschalter gemäß DIN 14677-1 nach acht Jahren Betriebszeit auszutauschen. Unter besonderen Umgebungsbedingungen kann ein früherer Austausch nötig sein.

Brauche ich nach dem Tausch eines Melders eine neue Abnahme?

Nur wenn das neue Gerät nicht in der Zulassung oder Bauartgenehmigung enthalten ist, die der ersten Abnahme zugrunde lag. Dann muss die Anlage nach einer gültigen Bauartgenehmigung neu abgenommen werden.

Hinweis: Die Angaben geben den Stand vom 17.09.2026 wieder (DIN 14677-1 und DIN 14677-2 in der Ausgabe 2018-08, allgemeine Bauartgenehmigungen des DIBt, Herstellerinformationen) und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Bauartgenehmigung und die Herstellerunterlagen Ihrer Anlage.

0
0
Ihr Warenkorb
Ihr Warenkorb ist leerZurück zum Shop