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Brandschutz Service Berlin
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RWA-Anlagen Wartung Berlin

Wartung & Instandhaltung · RWA-Anlagen

Wartung von RWA-Anlagen in Berlin

Brandschutz Service Berlin wartet Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) in Berlin und Brandenburg: natürliche Rauchabzugsanlagen mit ihren Rauch- und Wärmeabzugsgeräten, der Steuerzentrale, der Notstromversorgung, Auslösern, Lüftungstastern und Zuluftöffnungen. Jede Wartung wird in einem Prüfbericht festgehalten und im Betriebsbuch der Anlage eingetragen.

Natürliche Rauchabzugsanlagen Steuerzentrale & Notstrom Prüfbericht & Betriebsbuch Vorbereitung auf die Sachverständigenprüfung
Mindestens jährlichWartung laut BHE-Richtlinie
Alle drei JahrePrüfung durch Prüfsachverständige
MonatlichSichtkontrolle durch den Betreiber
Berlin & BrandenburgSitz in Berlin-Pankow

Ein typisches Bild: Im Treppenhaus eines Berliner Mehrfamilienhauses leuchtet an der RWA-Zentrale seit Monaten eine gelbe Störungsanzeige. Oben unter dem Dach sitzt das Rauchabzugsfenster, unten neben der Haustür der rote Taster. Aufgefallen ist die Meldung erst, als der Termin für die Prüfung durch den Sachverständigen näher rückte.

Eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage steht jahrelang still und muss dann in Sekunden funktionieren, damit Rauch abzieht und der Fluchtweg nutzbar bleibt. Das hängt an Antrieben, Akkus, Meldern und Leitungen, die im Alltag niemand benutzt. Soll eine Anlage neu eingebaut oder erweitert werden, finden Sie das auf unserer Seite zur Montage und Nachrüstung von Entrauchungsanlagen.

Überblick

Die Leistung auf einen Blick

LeistungWartung und Funktionsprüfung von RWA-Anlagen, Instandsetzung nach Mängelliste, Tausch von Verschleißteilen und Akkus
AnlagenNatürliche Rauchabzugsanlagen (NRA) in Treppenräumen, Hallen und Gewerbeobjekten, mit elektrischer Auslösung und Steuerzentrale
IntervallMindestens einmal jährlich laut BHE-Richtlinie und Herstellervorgaben
AbgrenzungDie wiederkehrende Prüfung alle drei Jahre erfolgt durch Prüfsachverständige und ist eine eigene Leistung
NachweisPrüfbericht mit Mängelliste, Eintrag ins Betriebsbuch
GebietBerlin und Brandenburg
Kontakt030 33895733 oder Anfrage über das Kontaktformular
Prüfumfang

Was wir bei der RWA-Wartung prüfen

Eine natürliche Rauchabzugsanlage besteht aus mehr als dem Fenster im Dach. Zu ihr gehören die Zentrale mit Notstromversorgung, automatische Melder, Handauslöser, Lüftungstaster, Antriebe, Leitungen und die Öffnungen, durch die frische Luft nachströmt. Die BHE-Richtlinie für natürliche Rauchabzugsanlagen mit elektrischen Auslösesystemen (NRA-EA) nennt dafür einen Mindestumfang. Daran orientiert sich unsere Wartung:

Rauchabzugsgeräte und AntriebeÖffnen und Schließen jeder Rauchabzugsöffnung, Lauf der Antriebe, Befestigung, Beschläge und Dichtungen, freie Öffnungsfläche
SteuerzentraleAnzeige- und Bedienelemente in und außerhalb der Zentrale, Betriebs- und Störmeldungen, Zuordnung der Gruppen
EnergieversorgungNetzversorgung, Zustand und Ladeverhalten der Notstromakkus, Austausch von Teilen mit begrenzter Lebensdauer
Automatische MelderAuslösung der Rauch- und Wärmemelder, Ansteuerung durch eine Brandmeldeanlage, falls vorhanden
Handauslöser und LüftungstasterAuslösung und Rückstellung, Kennzeichnung, Unterscheidung zwischen Brandfall und Lüftungsbetrieb
ZuluftZuluftöffnungen, Türen oder Fenster, die für die Nachströmung vorgesehen sind, und deren Ansteuerung
Leitungen und AnschlüsseKlemmstellen, Kabelwege, Signalgeber
UmfeldBauliche oder örtliche Veränderungen, besonders an der Rauchabzugsöffnung selbst

Der letzte Punkt klingt unscheinbar. Nach einer Dachsanierung sitzt plötzlich eine Absturzsicherung vor der Klappe, oder das Fenster im obersten Geschoss wurde mit einem Riegel gesichert. Die Zentrale meldet dann keinen Fehler, und trotzdem öffnet sich im Brandfall nichts.

Müssen Teile getauscht werden, kommen nach der BHE-Richtlinie nur Originalteile oder Ersatzteile mit entsprechender Anerkennung infrage. Das Zusammenspiel aller Komponenten muss danach weiter gewährleistet sein.

Maschinelle Rauchabzugsanlagen (MRA) arbeiten mit Ventilatoren, Entrauchungsklappen und Entrauchungsleitungen. Bei diesen Anlagen sprechen Sie uns bitte direkt an. Wir klären dann anhand der Anlagendaten, welche Arbeiten wir übernehmen, etwa an den Entrauchungsleitungen. Ein Sonderfall ist der Rauchabzug in Aufzugsschächten, den unser Ratgeber zur Entrauchung von Aufzugsschächten erklärt.

Zuständigkeit

Wartung oder Prüfung: wer was machen muss

Wartung und Prüfung werden oft verwechselt. Es sind drei getrennte Aufgaben:

WartungFachfirma, mindestens einmal jährlich nach BHE-Richtlinie und Herstellerangaben. Ziel: Funktion erhalten, Verschleiß erkennen, Mängel beheben. Ergebnis wird in einem Prüfbericht dokumentiert.
Wiederkehrende PrüfungPrüfsachverständige für die Prüfung technischer Anlagen, vor der Nutzung, nach wesentlichen Änderungen und alle drei Jahre. Geprüft werden Wirksamkeit, Betriebssicherheit und das Zusammenwirken mit anderen Anlagen.
SichtkontrolleBetreiber oder eine beauftragte Person, mindestens einmal monatlich. Erkannte Störungen sind unverzüglich der Wartungsfirma zu melden.

Die jährliche Wartung ersetzt die Sachverständigenprüfung nicht, das stellt auch die BHE-Richtlinie klar. Umgekehrt gilt dasselbe: Wer nur alle drei Jahre den Prüfsachverständigen kommen lässt, hat damit keine Wartung.

Unsere Rolle bei der Prüfung

Den Prüfsachverständigen beauftragen Sie als Betreiber. Wir bereiten die Anlage darauf vor, stellen die Wartungsunterlagen zusammen und beseitigen Mängel, die im Prüfbericht stehen. So muss der Sachverständige nicht wegen eines leeren Akkus ein zweites Mal anrücken.

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlagen und Normen in Berlin und Brandenburg

Die Prüfpflicht regeln die Länder, die Wartung ergibt sich aus Richtlinien und Herstellervorgaben.

Berlin: Betriebs-Verordnung, § 2

In Berlin steht die Prüfpflicht nicht in einer eigenen Prüfverordnung, sondern in § 2 der Betriebs-Verordnung (BetrVO). Danach müssen Bauherren oder Betreiber sicherheitsrelevante technische Anlagen prüfen lassen, wenn diese bauordnungsrechtlich erforderlich sind oder an sie bauordnungsrechtliche Anforderungen an den Brandschutz gestellt werden. Rauchabzugsanlagen sind in Absatz 2 ausdrücklich genannt. Prüfsachverständige für die Prüfung technischer Anlagen prüfen sie vor Aufnahme der Nutzung, unverzüglich nach einer wesentlichen Änderung und danach alle drei Jahre. Die Berichte über wiederkehrende Prüfungen muss der Betreiber mindestens fünf Jahre aufbewahren und der Bauaufsicht auf Verlangen vorlegen.

Gilt das für Ihr Gebäude?

Der Wortlaut von § 2 Abs. 1 BetrVO knüpft daran an, ob die Anlage bauordnungsrechtlich erforderlich ist. Ob das zum Beispiel für die RWA im Treppenraum eines Wohnhauses zutrifft, lässt sich nicht pauschal beantworten. Maßgeblich sind die Baugenehmigung und der Brandschutznachweis Ihres Gebäudes. Klären Sie die Frage im Zweifel mit der Bauaufsicht oder einem Prüfsachverständigen.

Brandenburg: BbgSGPrüfV

In Brandenburg gilt die Sicherheitstechnische Gebäudeausrüstungs-Prüfverordnung (BbgSGPrüfV). Sie nennt ihren Anwendungsbereich ausdrücklich: Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Krankenhäuser und Pflegeheime, Beherbergungsstätten, Mittel- und Großgaragen, Hochhäuser sowie sonstige Sonderbauten. Auf Gebäude, die keine Sonderbauten sind, ist sie nur anzuwenden, wenn die Anlage aufgrund bestimmter Vorschriften der Brandenburgischen Bauordnung gefordert wird. Rauchabzugsanlagen werden vor der ersten Nutzung, nach wesentlichen Änderungen und jeweils innerhalb von drei Jahren geprüft. Wer eine Prüfung nicht spätestens drei Monate nach Fristablauf durchführen lässt, handelt ordnungswidrig; die Geldbuße kann bis zu 10.000 Euro betragen.

Richtlinien und Normen

Das jährliche Wartungsintervall auf dieser Seite stützt sich auf die BHE-Richtlinie NRA-EA des BHE Bundesverbands Sicherheitstechnik. Sie ist ein Verbandsregelwerk und kein Gesetz. Bemessung, Anforderungen und Einbau natürlicher Rauchabzugsanlagen beschreibt die DIN 18232-2. Für die Geräte selbst gilt die Produktnorm DIN EN 12101-2, für Steuertafeln und Energieversorgung die Teile 9 und 10 derselben Reihe. In der Ausgabe vom Dezember 2024 legt die DIN 18232-10 Anforderungen an Dienstleister fest, die unter anderem Montage, Überprüfung und Instandhaltung im Bereich Rauchabzug übernehmen.

Einsatzbereiche

Welche Gebäude eine RWA haben und wer verantwortlich ist

Wo eine Rauchabzugsanlage nötig ist, legen Bauordnung, Sonderbauvorschriften und das Brandschutzkonzept fest. In der Praxis begegnen uns vor allem vier Gebäudearten:

🏠

Wohnhäuser und Treppenräume

Rauchabzug an der obersten Stelle des Treppenraums, ausgelöst über Melder oder Taster im Erdgeschoss und im obersten Geschoss.

🏭

Hallen und Lager

Lichtkuppeln und Dachklappen in Produktions- und Lagerhallen, oft mit mehreren Gruppen und langen Kabelwegen.

🏢

Büro- und Gewerbebauten

Treppenhäuser, Atrien und Lichthöfe in Bürogebäuden und gemischt genutzten Objekten.

🏥

Sonderbauten

Verkaufs- und Versammlungsstätten, Krankenhäuser, Pflegeheime und Hochhäuser mit behördlichen Prüfpflichten.

Verantwortlich ist der Betreiber, meist der Eigentümer, der die Aufgabe an eine Hausverwaltung oder ein Facility Management übertragen kann. Bei Verwalterwechseln geht das Betriebsbuch erstaunlich oft verloren, und mit ihm das Wissen, wann zuletzt gewartet wurde.

Ablauf

So läuft die RWA-Wartung bei uns ab

Anlagendaten senden

Hersteller und Typ der Zentrale, Anzahl der Rauchabzugsöffnungen, Adresse und, falls vorhanden, der letzte Prüfbericht.

Termin und Zugang klären

Wir stimmen ab, wer uns Zentrale, Dachboden oder Dachausstieg aufschließt und ob Hubsteiger oder Leiter nötig sind.

Funktionsprüfung vor Ort

Jede Gruppe wird ausgelöst, jede Öffnung fährt auf und wieder zu. Melder, Taster und Notstrom werden geprüft.

Verschleißteile tauschen

Akkus und andere Teile mit begrenzter Lebensdauer werden je nach Zustand und Herstellerangabe ersetzt.

Prüfbericht und Betriebsbuch

Sie erhalten den Prüfbericht mit Mängelliste. Die Wartung wird im Betriebsbuch eingetragen.

Mängel beheben, Frist planen

Nach Ihrer Freigabe setzen wir Mängel instand. Auf Wunsch erinnern wir Sie vor der nächsten Wartung.

Vor dem Termin

Fotografieren Sie das Typenschild der Zentrale und schicken Sie es uns mit der Anfrage. Liegt das Betriebsbuch in der Zentrale oder bei der Verwaltung, legen Sie es bereit. Für Öffnungen auf Flachdächern brauchen wir Zugang zum Dach, in hohen Hallen oft eine Hubarbeitsbühne.

Aus der Praxis

Typische Mängel an RWA-Anlagen

Diese Schwachstellen finden wir bei der Wartung immer wieder:

  • Notstromakkus sind erschöpft, die Anlage öffnet bei Netzausfall nicht oder nur halb.
  • Antriebe laufen schwer, Beschläge sind korrodiert, Dichtungen spröde.
  • Zuluftöffnungen sind zugestellt oder verriegelt, sodass der Rauch nicht abziehen kann.
  • Lüftungstaster und Handauslöser werden verwechselt, die Anlage bleibt dann im Lüftungsbetrieb stehen.
  • Störmeldungen an der Zentrale werden monatelang übersehen oder gar nicht mehr beachtet.
  • Nach Umbauten oder einer Dachsanierung ist die Öffnung verbaut oder nicht mehr erreichbar.
  • Das Betriebsbuch fehlt, und niemand weiß, wann zuletzt gewartet wurde.

Der Klassiker in Berliner Altbauten ist das Rauchabzugsfenster im Treppenhaus, das im Sommer über den Lüftungstaster geöffnet und dann mit einem Keil oder Haken zusätzlich festgestellt wird. Bei der nächsten Auslösung arbeitet der Antrieb gegen diese Sperre und kann beschädigt werden.

Nachweis

Dokumentation: Prüfbericht und Betriebsbuch

Die BHE-Richtlinie verlangt, dass die jährliche Wartung in einem Prüfbericht dokumentiert wird. Zu jeder Anlage gehört außerdem ein Betriebsbuch, das in der Zentrale hinterlegt oder beim Betreiber ständig verfügbar ist. Dort wird jede Störung, jeder Alarm und jede Wartungsarbeit fortlaufend eingetragen. Aus dem Betriebsbuch soll der Ist-Zustand der Anlage hervorgehen.

In unserem Prüfbericht finden Sie die geprüften Anlagenteile, das Ergebnis je Gruppe, festgestellte Mängel mit Empfehlung und die getauschten Teile.

Für die Prüfung durch Sachverständige muss der Betreiber in Berlin die erforderlichen Unterlagen bereithalten. Die Berichte der wiederkehrenden Prüfungen sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Legen Sie Wartungsberichte, Betriebsbuch und Prüfberichte in einem Ordner ab, der bei einem Verwalterwechsel vollständig weitergegeben wird.

Betreiber

Was Sie zwischen den Wartungen tun sollten

Die BHE-Richtlinie sieht vor, dass der Betreiber die Betriebsbereitschaft mindestens monatlich kontrolliert. Dafür genügen wenige Minuten:

  • Anzeigen an der Zentrale ansehen: Leuchtet eine Stör- oder Alarmmeldung?
  • Rauchabzugsöffnung, Taster und Zuluftöffnungen auf Hindernisse prüfen.
  • Auffälligkeiten sofort an die Wartungsfirma melden und im Betriebsbuch eintragen.
  • Zugang zu Zentrale und Dach für den Ernstfall und den nächsten Termin sicherstellen.
Systeme

Hersteller und Anlagentypen

RWA-Zentralen, Antriebe und Melder kommen von verschiedenen Herstellern mit eigenen Wartungs- und Austauschvorgaben. Ob wir Ihre Anlage warten, klären wir anhand eines Fotos vom Typenschild oder des letzten Wartungsberichts.

Vor Ort

Einsatzgebiet Berlin und Brandenburg

Unser Sitz ist in der Romain-Rolland-Straße in Berlin-Pankow. Von dort warten wir RWA-Anlagen im gesamten Stadtgebiet, vom Mehrfamilienhaus bis zur Gewerbehalle, und im Brandenburger Umland.

Im Berliner Altbau mit Seitenflügel hat oft jeder Aufgang eine eigene Rauchabzugsöffnung, die Zentrale sitzt im Keller, und den Schlüssel zum Dachausstieg hat der Hausmeister. Das klären wir vor dem Termin.

Meldet die Zentrale zwischen zwei Wartungen eine Störung, rufen Sie uns an. Wir klären am Telefon, wie dringend der Fehler ist und wann ein Techniker kommen kann.

Kosten

Was kostet die Wartung einer RWA-Anlage?

Einen Pauschalpreis nennen wir hier nicht. Der Aufwand hängt von der Anzahl der Rauchabzugsöffnungen und Gruppen ab, vom Typ der Zentrale, von der Zugänglichkeit und davon, ob Akkus oder andere Teile getauscht werden müssen. Eine Treppenhausanlage mit einer Öffnung ist schneller gewartet als eine Halle mit zwanzig Lichtkuppeln und Hubarbeitsbühne. Mit den Anlagendaten und ein paar Fotos erstellen wir Ihnen ein Angebot.

RWA-Anlage in Berlin warten lassen?

Schicken Sie uns Hersteller, Anzahl der Öffnungen und Adresse oder rufen Sie an. Wir melden uns mit einem Terminvorschlag und einem Angebot für Ihre Anlage.

Mehr Brandschutz

Angrenzende Leistungen

Eine Rauchabzugsanlage arbeitet selten allein. Welche Anlagen wir sonst betreuen, zeigt die Übersicht zu Wartung und Instandhaltung im Brandschutz. In Treppenhäusern gehört die Wartung von Brandschutztüren oft zum selben Termin, in Gewerbeobjekten die Prüfung der Feuerlöscher. Rauchmelder für Wohnungen setzen wir über die Montage von Rauch- und Wärmemeldern.

Steht ein Umbau an, der den Rauchabzug betrifft, lohnt sich ein früher Blick auf das Brandschutzkonzept. Dabei unterstützt die Baubegleitung im vorbeugenden Brandschutz mit Brandschutz-Sachverständigem Steven Eschner.

FAQ

Häufige Fragen zur RWA-Wartung

Bietet Brandschutz Service Berlin die Wartung von RWA-Anlagen an?

Ja. Wir warten natürliche Rauchabzugsanlagen in Berlin und Brandenburg, einschließlich Steuerzentrale, Notstromakkus, Meldern, Handauslösern, Lüftungstastern und Zuluftöffnungen. Jede Wartung dokumentieren wir in einem Prüfbericht.

Wie oft muss eine RWA-Anlage gewartet werden?

Nach der BHE-Richtlinie für natürliche Rauchabzugsanlagen mindestens einmal jährlich durch eine Fachfirma, die Vorgaben des Herstellers sind zusätzlich zu beachten. Zusätzlich soll der Betreiber die Betriebsbereitschaft mindestens einmal monatlich kontrollieren, zum Beispiel durch eine Sichtprüfung.

Was ist der Unterschied zwischen Wartung und Prüfung?

Die Wartung übernimmt eine Fachfirma, sie erhält die Funktion der Anlage und behebt Verschleiß. Die wiederkehrende Prüfung führen Prüfsachverständige alle drei Jahre durch, in Berlin nach § 2 BetrVO, in Brandenburg nach der BbgSGPrüfV. Das eine ersetzt das andere nicht.

Muss meine RWA vom Prüfsachverständigen geprüft werden?

Das hängt davon ab, ob die Anlage bauordnungsrechtlich gefordert ist. Maßgeblich sind Baugenehmigung und Brandschutznachweis. In Brandenburg gilt die Prüfverordnung vor allem für Sonderbauten wie Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Krankenhäuser oder Hochhäuser, für andere Gebäude nur in bestimmten Fällen der Bauordnung. Im Zweifel klären Sie die Frage mit der Bauaufsicht oder einem Prüfsachverständigen.

Übernehmen Sie auch die Prüfung durch den Sachverständigen?

Den Prüfsachverständigen beauftragen Sie als Betreiber. Wir bereiten die Anlage auf die Prüfung vor, stellen die Wartungsunterlagen bereit und beseitigen anschließend die Mängel aus dem Prüfbericht.

Wie lange halten die Akkus einer RWA-Zentrale?

Eine feste Zahl gibt es nicht, maßgeblich sind die Angaben des Herstellers. Bei jeder Wartung prüfen wir den Zustand der Notstromakkus und tauschen sie, wenn sie die Anlage nicht mehr sicher versorgen oder die Herstellerfrist erreicht ist.

Was kostet die Wartung einer RWA-Anlage in Berlin?

Das hängt von der Anzahl der Öffnungen und Gruppen, dem Typ der Zentrale, der Zugänglichkeit und nötigen Ersatzteilen ab. Mit Hersteller, Anzahl der Öffnungen und Adresse erstellen wir Ihnen ein Angebot.

Welche Unterlagen erhalte ich nach der Wartung?

Sie erhalten einen Prüfbericht mit den geprüften Anlagenteilen, dem Ergebnis und einer Mängelliste. Die Wartung wird im Betriebsbuch eingetragen. Berichte über wiederkehrende Sachverständigenprüfungen müssen Sie in Berlin mindestens fünf Jahre aufbewahren.

Warten Sie RWA-Anlagen aller Hersteller?

Das klären wir anhand von Hersteller und Typ der Zentrale. Schicken Sie uns am besten ein Foto vom Typenschild mit.

Was sollte ich als Betreiber zwischen den Wartungen tun?

Kontrollieren Sie mindestens einmal im Monat die Anzeigen an der Zentrale und ob Öffnungen, Taster und Zuluft frei sind. Melden Sie Störungen sofort der Wartungsfirma und tragen Sie sie ins Betriebsbuch ein.

Hinweis: Die Angaben geben den Stand der genannten Regeln vom 17.09.2026 wieder (Betriebs-Verordnung Berlin in der Fassung der Änderung vom 10.05.2019, BbgSGPrüfV in der Fassung vom 26.04.2024, BHE-Richtlinie NRA-EA vom April 2014) und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Baugenehmigung, Brandschutznachweis und die Herstellerangaben Ihrer Anlage.

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