Brandschottung: Pflicht, MLAR & Vorschriften
Wann eine Abschottung vorgeschrieben ist, welche Nachweise gelten und wer dafür haftet – der Leitfaden für Bauherren, Planer und Betreiber.
Inhalt dieses Ratgebers
- Was ist eine Brandschottung – und warum Pflicht?
- Rechtsgrundlage: MLAR, LBO & MBO
- Wann ist eine Abschottung erforderlich?
- Verwendbarkeitsnachweise: abP, ETA, ZiE
- Feuerwiderstandsklassen S/EI
- Verantwortung & Haftung
- Dokumentation & Revisionsschild
- Häufige Fehler
- Rechtssicher umsetzen
- Häufige Fragen (FAQ)
Brandwände und Geschossdecken unterteilen ein Gebäude in Brandabschnitte – doch genau diese Bauteile werden überall von Kabeln, Rohren und Lüftungsleitungen durchdrungen. Jede dieser Durchführungen ist eine Schwachstelle, die wieder verschlossen werden muss. Diese Aufgabe übernimmt die Brandschottung, und sie ist keine Kür, sondern baurechtliche Pflicht.
Dieser Leitfaden erklärt, woraus sich die Pflicht ergibt (MLAR und Landesbauordnung), wann eine Abschottung nötig ist, welche Nachweise erforderlich sind und wer im Schadensfall haftet.
Was ist eine Brandschottung – und warum ist sie Pflicht?
Eine Brandschottung stellt den Feuerwiderstand eines raumabschließenden Bauteils dort wieder her, wo es von Leitungen durchdrungen wird. Ohne Abschottung würde eine feuerbeständige Wand an jeder Kabel- oder Rohrdurchführung ihre Schutzwirkung verlieren – Feuer und Rauch könnten sich ungehindert über Trassen und Schächte ausbreiten.
Weil die Unterteilung in Brandabschnitte ein tragendes Prinzip des baulichen Brandschutzes ist, schreibt das Baurecht vor, dass auch Durchdringungen den geforderten Feuerwiderstand erhalten. Die Funktion der Brandabschnitte steht und fällt mit der Qualität dieser Abschottungen.
Rechtsgrundlage: MLAR, Landesbauordnung und MBO
Die Anforderungen an Abschottungen ergeben sich aus einem Zusammenspiel mehrerer Regelwerke:
- Landesbauordnung (LBO) bzw. Musterbauordnung (MBO): Sie fordert, dass raumabschließende Bauteile ihren Feuerwiderstand behalten – auch bei Durchführungen.
- MLAR – die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie konkretisiert, wie Leitungen durch feuerwiderstandsfähige Wände und Decken zu führen sind.
- Verwendbarkeitsnachweise der eingesetzten Schottsysteme (abP/ETA), die die zulässigen Einbausituationen festlegen.
Die MLAR wird über die jeweilige Landesbauordnung eingeführt – in Berlin gilt die Bauordnung für Berlin (BauO Bln) mit der dort eingeführten Leitungsanlagen-Richtlinie. Details können sich je Bundesland unterscheiden.
Wann ist eine Abschottung erforderlich?
Grundsätzlich gilt: Sobald eine Leitung ein Bauteil mit Feuerwiderstand (z. B. eine Brandwand oder feuerbeständige Geschossdecke) durchdringt, ist die Durchführung so auszubilden, dass der Feuerwiderstand erhalten bleibt – in der Regel durch eine geprüfte Abschottung.
Die MLAR sieht für klar definierte Fälle Erleichterungen vor, etwa für einzelne Leitungen mit kleinem Querschnitt unter bestimmten Bedingungen. Diese Ausnahmen sind eng gefasst und müssen im Einzelfall geprüft werden.
Im Zweifel gilt: Jede Durchdringung eines feuerwiderstandsfähigen Bauteils braucht eine geprüfte Abschottung. Die Beurteilung der Erleichterungen gehört in fachkundige Hände.
Verwendbarkeitsnachweise: abP, ETA und ZiE
Eine Abschottung ist nur dann regelkonform, wenn das verwendete System einen gültigen Verwendbarkeitsnachweis besitzt und genau in der nachgewiesenen Konstellation eingebaut wird:
abP
Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis. Beschreibt geprüfte Systeme, Bauteile und zulässige Belegungen.
ETA + CE
Europäische Technische Bewertung mit CE-Kennzeichnung – zunehmend der Standard für Schottprodukte.
Lässt sich eine Einbausituation mit keinem vorhandenen Nachweis abdecken, ist eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) bzw. vorhabenbezogene Bauartgenehmigung erforderlich. Wichtig ist immer, dass Wand-/Deckenart, Abstände und Belegung exakt dem Nachweis entsprechen.
Feuerwiderstandsklassen: S90, EI 90 & Co.
Der Feuerwiderstand einer Abschottung wird klassifiziert – national als S-Klasse nach DIN 4102-9 (S30, S60, S90, S120), europäisch als EI-Klasse nach EN 13501-2 (z. B. EI 90). Die Zahl gibt die Dauer in Minuten an, für die die Schottung Feuer und Wärmedurchgang standhält.
Welche Klasse erforderlich ist, richtet sich nach dem durchdrungenen Bauteil: Eine feuerbeständige Wand (F90 / REI 90) verlangt grundsätzlich eine Abschottung mit entsprechendem Widerstand, also S90 bzw. EI 90.
Verantwortung und Haftung
Die Verantwortung verteilt sich über mehrere Beteiligte – ein häufiger Streitpunkt auf der Baustelle:
Anforderung festlegen
Bauherr und Planer müssen Abschottungen vorsehen und die erforderlichen Klassen definieren.
Fachgerecht ausführen
Der ausführende Betrieb baut nach Nachweis ein und bestätigt dies mit einer Fachunternehmererklärung.
Fehlt eine vorgeschriebene Abschottung oder ist sie mangelhaft ausgeführt, drohen im Schadensfall Haftung und Probleme mit der Versicherung. Auch der Brandschutznachweis und die Abnahme können scheitern, solange Schottungen fehlen oder nicht dokumentiert sind.
Dokumentation und Revisionsschild
Jede ausgeführte Schottung muss dauerhaft gekennzeichnet und dokumentiert werden. Das Revisionsschild (Kennzeichnungsschild) direkt an der Abschottung nennt:
- Hersteller und Systembezeichnung
- Feuerwiderstandsklasse (z. B. S90 / EI 90) und Nachweis (abP/ETA)
- ausführenden Betrieb und Einbaudatum
Führen Sie eine vollständige Schottungsdokumentation (Liste, Fotos, Lageplan). Sie ist die Grundlage für die Wartung und Instandhaltung, für jede spätere Belegungsänderung und als Nachweis gegenüber Behörden und Versicherern.
Häufige Fehler bei Brandschottungen
Fehlender Nachweis
System ohne gültiges abP/ETA oder Einbau außerhalb der nachgewiesenen Situation – damit ist die Schottung unwirksam.
Nicht dokumentierte Nachbelegung
Später durchgezogene Kabel ohne fachgerechtes Wiederverschließen zerstören die Schottwirkung.
Kein Revisionsschild
Ohne Kennzeichnung sind Klasse und Nachweis im Nachhinein nicht prüfbar.
Falsches System
Weichschott dort, wo mechanische Last ein Hartschott verlangt – oder umgekehrt.
Brandschottungen rechtssicher umsetzen
Vier Schritte führen zur regelkonformen Abschottung:
Planen
Durchführungen erfassen, erforderliche Feuerwiderstandsklasse festlegen.
System wählen
Geprüftes Schott mit passendem abP/ETA für die Einbausituation.
Fachgerecht montieren
Einbau exakt nach Nachweis durch einen Fachbetrieb.
Kennzeichnen & dokumentieren
Revisionsschild anbringen, Dokumentation anlegen.
Abschottungen normgerecht ausführen lassen
Brandschutz Service Berlin plant, montiert und dokumentiert Brandschottungen für Objekte in Berlin und Brandenburg – mit gültigem Nachweis, Revisionsschild und vollständiger Schottungsdokumentation.
Häufige Fragen zur Brandschottung
Ist eine Brandschottung gesetzlich vorgeschrieben?
Ja. Über die Landesbauordnung und die MLAR ist vorgeschrieben, dass Durchführungen durch feuerwiderstandsfähige Wände und Decken den Feuerwiderstand erhalten – in der Regel durch eine geprüfte Abschottung. Fehlende oder mangelhafte Schottungen sind ein Mangel.
Was regelt die MLAR?
Die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie regelt, wie elektrische Leitungen und Rohre durch raumabschließende Bauteile geführt werden dürfen, ohne deren Brandschutzwirkung zu beeinträchtigen. Sie wird über die jeweilige Landesbauordnung eingeführt.
Welchen Nachweis braucht eine Schottung?
Erforderlich ist ein gültiger Verwendbarkeitsnachweis – ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) oder eine ETA mit CE-Kennzeichnung. Der Einbau muss exakt der im Nachweis beschriebenen Situation entsprechen; andernfalls ist eine Zustimmung im Einzelfall nötig.
Wer haftet für eine fehlende Brandschottung?
Verantwortlich sind je nach Phase Bauherr, Planer und ausführender Fachbetrieb. Fehlt eine vorgeschriebene Abschottung, drohen im Brandfall Haftung und Kürzungen der Versicherungsleistung; zudem kann die Abnahme verweigert werden.
Was muss auf dem Revisionsschild stehen?
Hersteller und Systembezeichnung, Feuerwiderstandsklasse und Nachweis, ausführender Betrieb sowie Einbaudatum. Das Schild ist die Grundlage für Prüfung, Wartung und jede spätere Belegungsänderung.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Planung oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils gültige Landesbauordnung, die eingeführte MLAR sowie die Verwendbarkeitsnachweise der eingesetzten Systeme.

