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Brandschott-Dokumentation & Prüfpflicht: Schottbuch

Brandschutz-Ratgeber · Prävention & Maßnahmen

Brandschott-Dokumentation & Prüfpflicht

Schottbuch, Kennzeichnung & Wartung: Wie Sie als Betreiber die Brandschott-Dokumentation lückenlos führen, Schotts richtig kennzeichnen und die Prüfpflicht erfüllen.

Schottbuch / Schottkataster Revisionsschild Prüf- & Wartungspflicht Betreiberpflicht
Kennzeichnungsschildan jedem Schott
Schottliste + FotosObjektakte
Regelmäßige SichtprüfungBetreiberpflicht
Nachbelegung dokumentierenbei jeder Änderung

Mit der Montage einer Abschottung ist die Arbeit nicht beendet. Erst die vollständige Brandschott-Dokumentation mit Kennzeichnung, Schottbuch und regelmäßiger Prüfung macht die Wirksamkeit dauerhaft nachweisbar – und schützt Sie als Betreiber, Eigentümer oder Hausverwaltung vor Haftungs- und Versicherungsrisiken.

Dieser Ratgeber behandelt gezielt den Nachweis-, Kennzeichnungs- und Prüfteil nach der Montage. Wann Schottungen überhaupt eingebaut werden müssen, erklärt unser Beitrag zur Brandschottungs-Pflicht nach MLAR. Hier geht es um alles, was danach kommt: kennzeichnen, dokumentieren, kontrollieren, erhalten.

01 · Betreiberverantwortung

Warum Brandschott-Dokumentation und Prüfung entscheidend sind

Eine Abschottung ist ein technisches Bauteil, dessen Wirksamkeit über die gesamte Nutzungsdauer erhalten bleiben muss. Verantwortlich dafür ist im laufenden Betrieb nicht mehr der Errichter, sondern der Betreiber – also Eigentümer, WEG, Hausverwaltung oder Facility Manager. Diese Betreiberpflicht umfasst, dass bauliche Brandschutzeinrichtungen funktionsfähig gehalten, kontrolliert und dokumentiert werden.

Ohne nachvollziehbare Unterlagen lässt sich im Ernstfall nicht belegen, dass eine Schottung fachgerecht ausgeführt wurde und wirksam ist. Das hat drei praktische Folgen:

  • Nachweis der Wirksamkeit – bei Begehung, Abnahme oder durch die Bauaufsicht muss belegbar sein, welches geprüfte System an welcher Stelle verbaut ist
  • Haftung – kommt es zum Schadensfall an einem nicht dokumentierten oder ungeprüften Schott, drohen dem Betreiber persönliche Haftungsrisiken
  • Versicherungsschutz – Gebäude- und Betriebsversicherer verlangen im Schadensfall den Nachweis, dass Brandschutzeinrichtungen bestimmungsgemäß erhalten wurden
Kurz gesagt

Die Schottung schützt das Gebäude – die Dokumentation schützt den Betreiber. Beides gehört untrennbar zusammen und muss über die gesamte Standzeit gepflegt werden.

Wichtig ist die Abgrenzung: Die Errichterdokumentation entsteht einmalig bei der Montage und beschreibt, wie das Schott ausgeführt wurde. Die Betreiberdokumentation setzt darauf auf und begleitet das Schott über den gesamten Lebenszyklus – mit jeder Prüfung, jeder Belegungsänderung und jeder Mängelbeseitigung. Gerade in größeren Objekten mit vielen Durchführungen entscheidet die Qualität dieser fortlaufenden Dokumentation darüber, ob der bauliche Brandschutz jederzeit belegbar bleibt oder bei der nächsten Begehung zum Kostenrisiko wird.

02 · Kennzeichnung

Das Kennzeichnungs- und Revisionsschild an der Schottung

Jede fertiggestellte Abschottung muss dauerhaft und gut sichtbar mit einem Kennzeichnungsschild (auch Revisionsschild genannt) versehen werden. Es ist die Grundlage jeder späteren Prüfung und jeder Belegungsänderung – ohne Schild ist ein Schott im Bestand faktisch nicht bewertbar.

Auf dem Revisionsschild der Schottung gehören mindestens folgende Angaben:

  • Hersteller und Systembezeichnung des verwendeten Schottsystems
  • Feuerwiderstandsklasse (z. B. S90 nach DIN 4102 bzw. EI 90 nach EN 13501-2)
  • Verwendbarkeitsnachweis – Nummer des abP oder der ETA, auf dem die Ausführung beruht
  • Errichter (ausführender Fachbetrieb) und ggf. Kontaktangaben
  • Datum der Ausführung und Kennung/Nummer des Schotts

Das Schild wird direkt an oder unmittelbar neben der Abschottung angebracht – gut lesbar und dauerhaft, damit es bei einer Sichtprüfung sofort auffindbar ist. Welche Systeme dabei zum Einsatz kommen, erklärt unser Vergleich von Weichschott und Hartschott.

Häufiger Mangel

Ein fehlendes oder unleserliches Kennzeichnungsschild ist einer der häufigsten Beanstandungspunkte bei Bestandsschotts. Ohne Schild lässt sich weder die Klasse noch der Nachweis zuordnen – die Schottung gilt bei einer Begehung schnell als nicht bewertbar.

03 · Schottbuch

Schottbuch, Schottliste und Schottkataster

Das Schottbuch (auch Schottliste oder Schottkataster) ist das zentrale Dokument der brandschott dokumentation. Es fasst alle Abschottungen eines Objekts strukturiert zusammen und macht sie über Jahre nachvollziehbar – für Objektakte, Begehungen, Abnahmen und spätere Umbauten.

Ein aussagekräftiges Schottbuch enthält zu jedem einzelnen Schott mindestens:

📍
Verortung

Ort & Bauteil

Eindeutige Lage (Geschoss, Raum, Schacht), durchdrungenes Bauteil (Wand/Decke) und dessen Feuerwiderstand. Am besten mit Schott-Nummer und Lageplan.

🧾
System & Nachweis

Klasse & Nachweis

Schottsystem, Feuerwiderstandsklasse und der zugehörige Verwendbarkeitsnachweis (abP/ETA) – deckungsgleich mit dem Revisionsschild vor Ort.

🔌
Belegung

Belegung

Art und Umfang der Durchführung: Kabel, Kabeltrassen, Rohre, Kombibelegung – als Basis für zulässige Nachbelegung und Restöffnungen.

📷
Belege

Fotos & Nachweise

Ausführungsfotos, Kopien der Verwendbarkeitsnachweise und Datum. So bleibt der Zustand bei Übergabe dauerhaft belegbar.

Der Nutzen ist erheblich: Bei jeder Nachbelegung und bei jeder Prüfung lässt sich am Schottbuch sofort ablesen, welches System verbaut ist, welche Belegung zulässig ist und ob Kapazität für weitere Leitungen besteht. Das Kataster wird so vom Nachweis- zum aktiven Steuerungsinstrument für den Gebäudebetrieb.

Ob das Schottbuch als klassische Papierakte, als Tabelle oder in einer Software geführt wird, ist zweitrangig – entscheidend ist, dass es vollständig, aktuell und auffindbar bleibt und mit den Angaben auf den Revisionsschildern vor Ort übereinstimmt. In gemischt genutzten Objekten, bei WEGs und in Gewerbeimmobilien ist das Schottkataster außerdem ein wichtiges Kommunikationsmittel gegenüber Eigentümern, Mietern und Prüfern.

Faustregel: Was nicht im Schottbuch steht, existiert für die Prüfung nicht. Ein gepflegtes Schottkataster spart bei jeder Begehung und jedem Umbau Zeit – und ist der Kern eines belastbaren Nachweises.
04 · Revisionierbarkeit

Revisionierbare Schotts und dauerhafte Zugänglichkeit

Damit eine Abschottung überhaupt kontrolliert, nachbelegt und instand gehalten werden kann, muss sie revisionierbar und dauerhaft zugänglich bleiben. Ein Schott, das hinter Vorwänden, Verkleidungen oder abgehängten Decken verschwindet, lässt sich weder prüfen noch fachgerecht nachbelegen.

  • Zugänglichkeit sicherstellen – Schotts nicht dauerhaft verbauen, Revisionsöffnungen freihalten
  • Revisionierbare Systeme wählen, wo mit späteren Belegungsänderungen zu rechnen ist – etwa in Technikräumen und Steigeschächten
  • Kennzeichnung sichtbar halten – das Revisionsschild darf nicht überdeckt oder überstrichen werden

Gerade in Kabelabschottungen ändert sich die Belegung über die Lebensdauer eines Gebäudes häufig. Ein revisionierbares Weichschott lässt sich ergänzen, ohne die gesamte Abschottung zu zerstören – und bleibt so über Jahre wartbar und dokumentierbar.

05 · Prüf- & Wartungspflicht

Prüfpflicht: Kontrolle und Wartung von Brandschottungen

Die Wirksamkeit einer Schottung muss über die Nutzungsdauer erhalten bleiben. Dafür ist eine regelmäßige Kontrolle durch eine fachkundige Person erforderlich – im Kern eine Sichtprüfung des Zustands, ergänzt um den Abgleich mit dem Schottbuch. Grundlage sind die Betreiberpflichten zur Instandhaltung baulicher Brandschutzeinrichtungen, wie sie sich aus MLAR, Landesbauordnung und den technischen Regeln ergeben.

Bei der Sichtprüfung wird typischerweise kontrolliert, ob:

  • die Kennzeichnung vorhanden, lesbar und plausibel ist
  • das Schott unbeschädigt und vollständig verschlossen ist (keine offenen Restspalten)
  • keine unzulässige Nachbelegung ohne fachgerechten Wiederverschluss erfolgt ist
  • die tatsächliche Belegung mit dem Schottbuch übereinstimmt
Intervall in der Praxis

Ein festes bundesweites Prüfintervall für Schottungen gibt es nicht – maßgeblich sind Nutzung, Objektart und ein etwaiges Brandschutzkonzept. In der Praxis hat sich eine regelmäßige Sichtprüfung, häufig im jährlichen Turnus und zusätzlich nach jeder baulichen oder technischen Änderung, bewährt. Das konkrete Prüfintervall der Abschottung sollte im Objekt festgelegt und dokumentiert werden.

Sinnvoll ist zusätzlich eine anlassbezogene Kontrolle: immer dann, wenn in einem Bereich gearbeitet wurde, in dem Leitungen durch feuerwiderstandsfähige Bauteile geführt werden – etwa nach Elektro-, Sanitär- oder EDV-Arbeiten. Jede Prüfung wird protokolliert und dem Schottbuch beigefügt. So entsteht eine lückenlose Historie, die im Schadensfall den bestimmungsgemäßen Erhalt belegt. Weitere technische Anforderungen an einzelne Bauteile finden Sie in unseren Ratgebern zur Kabelabschottung nach DIN und zur Rohrabschottung brennbarer und nicht brennbarer Rohre.

06 · Nachbelegung

Belegungsänderung und Nachbelegung richtig dokumentieren

Der kritischste Moment im Lebenszyklus einer Schottung ist die Nachbelegung: Wird nachträglich ein Kabel oder Rohr durch ein bestehendes Schott geführt, verliert die Abschottung ihre Wirksamkeit, sobald sie nicht fachgerecht und nachweiskonform wieder verschlossen wird. Genau hier entstehen in Bestandsgebäuden die meisten Mängel – etwa durch Netzwerktechnik, Mieterausbauten oder Strangsanierungen.

  • Nur nachweiskonform nachbelegen – die neue Belegung muss vom Verwendbarkeitsnachweis des Systems abgedeckt sein
  • Fachgerecht wieder verschließen – Restöffnungen mit dem systemgleichen Material und der vorgeschriebenen Ausführung schließen
  • Jede Änderung dokumentieren – Datum, Art der neuen Leitung, ausführende Person; Schottbuch und ggf. Kennzeichnung aktualisieren
Merksatz

Jede neue Leitung durch ein Schott ist ein Eingriff in eine geprüfte Brandschutzeinrichtung. Sie muss fachgerecht wieder verschlossen und im Schottbuch nachgetragen werden – sonst entsteht ein neuer, nicht dokumentierter Mangel.

07 · Mängel & Checkliste

Typische Mängel bei Bestandsschotts – und Ihre Handlungscheckliste

Bei Begehungen von Bestandsgebäuden treten immer wieder dieselben Beanstandungen an Schottungen auf:

  • Fehlende oder unleserliche Kennzeichnung – System, Klasse und Nachweis nicht zuordenbar
  • Unzulässige Nachbelegung – nachträglich verlegte Kabel oder Rohre ohne fachgerechten Wiederverschluss
  • Beschädigte oder unvollständige Schotts – offene Restspalten, herausgebrochene Beschichtung, entferntes Schottmaterial
  • Fehlende Dokumentation – kein Schottbuch, keine Fotos, keine Nachweise in der Objektakte

Mit dieser Checkliste bringen Sie die Dokumentation und Prüfung Ihrer Schottungen systematisch auf Stand:

Bestand erfassen

Alle Schotts im Objekt aufnehmen: Ort, Bauteil, System, Klasse, Belegung – als Grundlage für das Schottkataster.

Kennzeichnung prüfen

Revisionsschilder auf Vollständigkeit und Lesbarkeit kontrollieren, fehlende Schilder nachrüsten.

Schottbuch anlegen

Alle Daten mit Fotos und Nachweisen im Schottbuch zusammenführen und in der Objektakte ablegen.

Prüfroutine festlegen

Prüfintervall bestimmen, Sichtprüfungen protokollieren und nach jeder Änderung nachdokumentieren.

Schottungen prüfen, kennzeichnen & dokumentieren lassen

Brandschutz Service Berlin nimmt Bestandsschotts in Berlin und Brandenburg auf, beseitigt Mängel fachgerecht und liefert Kennzeichnung, Schottbuch und Dokumentation für Ihre Objektakte.

FAQ

Häufige Fragen zu Dokumentation und Prüfung von Schottungen

Muss eine Brandschottung geprüft werden?

Ja. Als Betreiber sind Sie verpflichtet, bauliche Brandschutzeinrichtungen funktionsfähig zu halten. Dazu gehört die regelmäßige Kontrolle der Schottungen durch eine fachkundige Person – im Kern eine Sichtprüfung von Zustand, Kennzeichnung und Belegung, ergänzt um den Abgleich mit dem Schottbuch und eine Prüfung nach jeder baulichen Änderung.

Was gehört in ein Schottbuch?

In ein Schottbuch (Schottliste/Schottkataster) gehören zu jedem Schott: Ort und durchdrungenes Bauteil, verwendetes System und Feuerwiderstandsklasse, der Verwendbarkeitsnachweis (abP/ETA), die Belegung sowie Fotos und Datum. So bleibt jede Abschottung für Objektakte, Prüfung und Nachbelegung nachvollziehbar.

Welche Angaben muss das Schott-Kennzeichnungsschild enthalten?

Das Revisionsschild muss mindestens Hersteller und Systembezeichnung, die Feuerwiderstandsklasse, den Verwendbarkeitsnachweis (abP oder ETA), den Errichter sowie das Ausführungsdatum enthalten. Es wird dauerhaft und gut sichtbar an oder unmittelbar neben der Schottung angebracht.

Wie oft müssen Brandschottungen kontrolliert werden?

Ein festes bundesweites Intervall gibt es nicht – maßgeblich sind Nutzung, Objektart und Brandschutzkonzept. In der Praxis bewährt hat sich eine regelmäßige Sichtprüfung, oft jährlich, zusätzlich nach jeder Nachbelegung oder baulichen Änderung. Das konkrete Prüfintervall sollte im Objekt festgelegt und dokumentiert werden.

Wer ist für die Dokumentation der Schottungen verantwortlich?

Im laufenden Betrieb der Betreiber – also Eigentümer, WEG, Hausverwaltung oder Facility Manager. Er muss dafür sorgen, dass Schottbuch, Kennzeichnung und Prüfprotokolle gepflegt werden. Die eigentliche Ausführung, Kennzeichnung und Erstdokumentation übernimmt der ausführende Fachbetrieb.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Planung oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Verwendbarkeitsnachweise sowie die Landesbauordnung und technischen Regeln.

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