

Durch eine Brandisolierung von brennbaren Rohren/Leitungen in Brandwänden verhindert man eine Ausbreitung eines Feuers und die möglichst geringe Gefährdung von Menschen im Brandfall. Durch diese Maßnahme ist die Sicherstellung von Flucht- und Rettungswegen sowie der Funktionserhaltung von wichtigen Versorgungsleitungen gewährleistet.

Eine Streckenisolierung wird an Leitungen hergestellt, welche aus schmelzenden oder brennbaren Materialien bestehen. Hierbei wird nur eine bestimmte Länge einer Leitung direkt an der Bauteildurchführung auf beiden Seiten mittels unbrennbaren, isolierenden Halbschalen aus Mineralfasern, eingepackt. Die Länge der Streckenisolierung ist definiert und variiert je nach Rohrmaterial und Dimension.
So verhindert man das Einbrennen, Abtropfen, Ausgasen sowie eine Brandweiterleitung durch das Bauteil. Auch Lüftungsleitungen lassen sich durch Rohrhalbschalen/Isolierplatten in Lüftungsleitungen mit Widerstandsfähigkeit umbauen.

Eine Wärmedämmung schreibt die Energieeinsparverordnung (ENEV) in vielen Bereichen zwingend vor. Denn durch Rohrisolierungen an Klima- und Lüftungsleitungen, Heizungs- und Warmwasserleitungen, Entwässerungsleitungen oder Trinkwasserleitungen senkt man nicht nur kosten, sondern man trägt zusätzlich zum Klimaschutz bei.
Des Weiteren verfügen besonders ältere Gebäude über keine oder nur sehr unzureichende Wärmedämmung. Typischerweise ist die Dämmwirkung der verwendeten Wärmedämmschichten z.B. Platten oder Matten weitaus größer als die des Mauerwerks, welches praktisch nur noch eine mechanische Funktion hat.
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