
Brandschutztüren sind ein zentraler Bestandteil des baulichen Brandschutzes. Sie schützen Menschen und Sachwerte, indem sie im Brandfall die Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindern. Doch dieser Schutz funktioniert nur, wenn die Türen regelmäßig geprüft und gewartet werden. In diesem Ratgeber von Brandschutz Service Berlin erfahren Sie, wie die Wartung von Brandschutztüren abläuft, welche Vorschriften gelten und warum eine fachgerechte Kontrolle Pflicht ist.

Eine Brandschutztür (auch Feuerschutztür genannt) trennt unterschiedliche Brandabschnitte eines Gebäudes voneinander. Sie besteht aus feuerhemmenden oder feuerbeständigen Materialien, die für eine bestimmte Zeit – je nach Feuerwiderstandsklasse T30, T60 oder T90 – das Eindringen von Feuer und Rauch verhindern. Dadurch bleiben Flucht- und Rettungswege länger nutzbar, und die Feuerwehr kann gezielter eingreifen. Mehr über die Bedeutung von Brandabschnitten finden Sie in unserem Ratgeber Brandabschnitte im Brandschutz: Was Sie wissen müssen.

Die regelmäßige Wartung von Brandschutztüren ist gesetzlich vorgeschrieben. Laut Landesbauordnung Berlin, DIN 4102-5 und Arbeitsstättenverordnung müssen alle Brandschutzeinrichtungen jederzeit funktionsfähig sein. Nur so ist gewährleistet, dass sie im Ernstfall zuverlässig schließen und den Flammen standhalten. Eine vernachlässigte Tür verliert ihren Feuerwiderstand und damit ihre Schutzwirkung – mit schwerwiegenden Folgen für Sicherheit, Versicherungsschutz und Haftung.

Folgende Vorschriften regeln die Wartung und Prüfung von Brandschutztüren:
Darüber hinaus schreibt die Landesbauordnung Berlin (LBO) vor, dass Brandschutztüren regelmäßig durch eine fachkundige Person überprüft und gewartet werden müssen.

Die Häufigkeit der Wartung hängt von der Nutzung und Belastung der Tür ab. Empfohlen wird mindestens einmal jährlich eine fachgerechte Wartung durch einen zertifizierten Fachbetrieb wie Brandschutz Service Berlin. In stark frequentierten Gebäuden, etwa Krankenhäusern, Schulen oder Tiefgaragen, sind halbjährliche Kontrollen sinnvoll. Zusätzlich sollte der Betreiber monatliche Sichtprüfungen durchführen – etwa, ob die Tür selbsttätig schließt und unbeschädigt ist.

Eine professionelle Wartung umfasst die vollständige Sicht- und Funktionsprüfung aller Bauteile. Dabei werden unter anderem überprüft:
Nach der Prüfung wird ein Wartungsprotokoll erstellt, das als Nachweis gegenüber Behörden und Versicherungen dient.
Mehr über die Montage und Funktionsweise finden Sie unter Brandschutztür und -tor.

Die Wartung darf ausschließlich von befähigten Fachkräften für Brandschutztüren durchgeführt werden. Diese verfügen über spezielle Schulungen, Herstellerkenntnisse und Zertifizierungen gemäß DIN 14677. Laien dürfen keine Wartungs- oder Einstellarbeiten an Brandschutztüren vornehmen, da unsachgemäße Eingriffe den Feuerwiderstand beeinträchtigen können.

Bei Prüfungen zeigen sich häufig ähnliche Mängel:
Schon kleine Mängel können die Zulassung der Tür gefährden. Deshalb ist es wichtig, diese sofort beheben zu lassen.

Viele Brandschutztüren sind mit einer Feststellanlage (FSA) ausgestattet, die sie im Normalbetrieb offenhält und bei Rauchentwicklung automatisch schließt. Die Wartung dieser Anlagen ist besonders wichtig und muss mindestens einmal jährlich durch eine zertifizierte Fachkraft nach DIN 14677 erfolgen. Dabei werden:
Funktioniert die Feststellanlage nicht einwandfrei, darf die Tür nicht offengehalten werden.

Nach jeder Wartung wird ein Prüfbericht erstellt, der folgende Angaben enthalten muss:
Eine Prüfplakette am Türrahmen dokumentiert den Wartungstermin und die nächste Fälligkeit. Dieser Nachweis ist essenziell, um die Einhaltung der Betreiberpflichten gegenüber Behörden und Versicherungen zu belegen.

Wer die Wartungspflicht ignoriert, riskiert schwerwiegende Konsequenzen:
Regelmäßige Wartung ist daher nicht nur eine Sicherheitsfrage, sondern auch eine rechtliche Verpflichtung.

Mit Brandschutz Service Berlin haben Sie einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite. Wir übernehmen:
Mehr über unsere Leistungen finden Sie unter Wartung und Instandhaltung oder Montage.
Brandschutztüren sollten mindestens einmal jährlich durch eine zertifizierte Fachkraft gewartet werden. In stark frequentierten Gebäuden wie Schulen, Krankenhäusern oder Tiefgaragen empfiehlt sich eine halbjährliche Kontrolle. Betreiber sollten zusätzlich monatliche Sichtprüfungen durchführen, um Funktionsstörungen frühzeitig zu erkennen.
Nur befähigte Fachkräfte für Brandschutztüren dürfen die Wartung durchführen. Diese verfügen über Schulungen gemäß DIN 14677 und kennen die Anforderungen der jeweiligen Hersteller. Laien dürfen keine Wartungsarbeiten übernehmen, da unsachgemäße Eingriffe den Feuerwiderstand beeinträchtigen können.
Die Kosten hängen von der Türart, Anzahl und technischen Ausstattung (z. B. mit Feststellanlage) ab. In der Regel liegen die Preise bei 50 – 150 € pro Tür. Eine regelmäßige Wartung spart langfristig Geld, da teure Reparaturen oder Versicherungsausfälle vermieden werden. Mehr Informationen dazu finden Sie unter Wartung und Instandhaltung.
Wenn die Tür nicht selbstständig schließt, schleift, sich nicht verriegelt oder Dichtungen beschädigt sind, besteht Handlungsbedarf. Auch fehlende Typenschilder, blockierte Feststellanlagen oder unleserliche Prüfplaketten sind Warnsignale. Eine sofortige Überprüfung durch einen Fachbetrieb ist dann erforderlich.
Unterlassene Wartung kann schwerwiegende Folgen haben: Der Versicherungsschutz erlischt, Bußgelder bis zu 50.000 € drohen, und der Betreiber haftet im Schadensfall persönlich. Eine regelmäßige Wartung ist daher nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch ein entscheidender Beitrag zur Sicherheit.
Nach der Wartung erhält der Betreiber ein Prüfprotokoll mit allen Ergebnissen, Mängeln und Maßnahmen. Zudem wird eine Prüfplakette am Türrahmen angebracht. Diese Dokumentation dient als Nachweis gegenüber Bauaufsicht, Feuerwehr und Versicherung.
Ja, in vielen Fällen können ältere Türen durch den Austausch von Schließmechanismen, Dichtungen oder Beschlägen nachgerüstet und instand gesetzt werden. Eine Bestandsaufnahme durch Brandschutz Service Berlin zeigt, welche Maßnahmen sinnvoll und wirtschaftlich sind. Mehr dazu unter Brandschutztür und -tor.
Ja. Brandschutztüren verhindern die Ausbreitung von Feuer, während Rauchschutztüren in erster Linie den Durchtritt von Rauchgasen stoppen. Beide Türtypen können kombiniert werden. Welche Lösung für Ihr Gebäude sinnvoll ist, hängt vom Einsatzort und der Bauordnung ab.
Ja, Feststellanlagen (FSA) an Brandschutztüren müssen gemäß DIN 14677 jährlich durch eine zertifizierte Fachkraft geprüft werden. Dabei werden Rauchmelder, Magneten und Steuerzentralen getestet sowie eine Rauchsimulation durchgeführt, um die Auslösefunktion sicherzustellen.
Wenn Sie Fragen zur Wartung oder Prüfung Ihrer Brandschutztüren haben, steht Ihnen Brandschutz Service Berlin gerne zur Verfügung. Telefonisch unter 030 – 33 89 57 33 oder per E-Mail an info@brandschutz-service.berlin. Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Brandschutz-Ratgeber.
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