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Löschmitteleinheiten (LE) als Maß der Feuerlöscher-Leistung
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Löschmitteleinheiten (LE): Was Sie über Feuerlöscher-Leistung wissen müssen

Tragbare Feuerlöscher sind oft die erste Verteidigungslinie bei einem Brand. Doch ihre Leistungsfähigkeit wird nicht einfach am Gewicht des Löschmittels gemessen. Hier kommen Löschmitteleinheiten (LE) ins Spiel. LE sind eine standardisierte Maßeinheit, die es erlaubt, die Leistung unterschiedlicher Feuerlöscher objektiv zu vergleichen und den Bedarf für ein Gebäude oder einen Bereich zu ermitteln. Sie basieren auf genormten Prüfverfahren nach DIN EN 3 und sind in Deutschland, insbesondere durch die ASR A2.2 (Technische Regeln für Arbeitsstätten), maßgeblich für die Ausstattung mit Feuerlöschern.

Die Bedeutung der Löschmitteleinheit (LE)

Eine Löschmitteleinheit (LE) ist keine Mengenangabe, sondern ein Maß für das Löschvermögen eines Feuerlöschers bei einem definierten Brandobjekt. Jeder Feuerlöscher, der nach DIN EN 3 geprüft ist, erhält ein sogenanntes "Rating", das sich aus einer Zahl und einem Buchstaben zusammensetzt (z.B. 21A, 113B, 75F).

  • Buchstabe: Zeigt die Brandklasse an, für die der Löscher geeignet ist (A für feste Stoffe, B für flüssige, F für Fettbrände etc.).
  • Zahl: Beziffert die Löschleistung innerhalb dieser Brandklasse. Bei Brandklasse A steht die Zahl für die Länge eines genormten Holzstapels in Dezimetern, der gelöscht werden kann. Bei Brandklasse B für die Menge einer brennbaren Flüssigkeit in Litern.

Aus diesen Ratings wird dann die Anzahl der Löschmitteleinheiten (LE) für den jeweiligen Löscher abgeleitet. Ein Feuerlöscher mit 21A/113B Rating kann beispielsweise 6 LE für Brandklasse A und 6 LE für Brandklasse B entsprechen, je nach spezifischer Zuordnungstabelle der ASR A2.2. Es ist wichtig zu wissen, dass das Löschvermögen verschiedener Feuerlöscher nicht einfach addiert werden kann, wohl aber die zugeordneten LE.

Berechnung des Bedarfs nach ASR A2.2

Die ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" legt fest, wie viele Löschmitteleinheiten in Arbeitsstätten bereitzustellen sind. Die benötigte Anzahl hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab:

  • Grundfläche der Arbeitsstätte: Je größer die Fläche, desto mehr LE sind erforderlich.
  • Brandgefährdung: Zwischen "normaler", "mittlerer" und "erhöhter" Brandgefährdung wird unterschieden. Eine erhöhte Gefährdung erfordert eine höhere Anzahl an LE.
  • Brandklassen: Die Art der vorhandenen brennbaren Stoffe bestimmt, welche Brandklassen (A, B, C, D, F) abgedeckt werden müssen.

Als Faustregel gilt, dass in jedem Geschoss mindestens 6 LE vorhanden sein müssen und der Weg zum nächsten Feuerlöscher nicht länger als 20 Meter sein sollte. Für detaillierte Berechnungen sind die Tabellen der ASR A2.2 heranzuziehen.

Praxisrelevanz für Gebäudebetreiber

Das Verständnis der Löschmitteleinheiten ist für jeden Gebäudebesitzer oder Verantwortlichen essenziell. Es stellt sicher, dass die Feuerlöscher im Gebäude nicht nur vorhanden sind, sondern auch die notwendige Leistungsfähigkeit besitzen, um Entstehungsbrände effektiv zu bekämpfen.

Eine korrekte Ausstattung mit Feuerlöschern auf Basis der LE-Berechnung trägt maßgeblich zur Sicherheit von Personen bei und hilft, größere Sachschäden zu verhindern. Bei der Beschaffung und Platzierung von Feuerlöschern sollte man sich stets auf die Expertise von Brandschutzfachleuten verlassen. Die richtige Anzahl und Art der Löscher kann im Notfall den entscheidenden Unterschied machen.

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