

Landesbauordnung
Die Einhaltung der aktuellen Landesbauordnung sowie die Brandschutz DIN 4102, welche bereits 1993 überarbeitet wurde, bekam im Jahre 2002 eine erneute Überarbeitung. Die vorgenannten Punkt sind jedoch in der Praxis nicht immer Bedingung. Vor allem beim Bauen im Bestand wird der Brandschutz in zwei Unterpunkte sortiert: notwendige Maßnahmen zur Abwendung konkreter Gefahren sowie Bestandschutz. Das bedeutet, insofern das bestehende Gebäude brandschutztechnisch „sicher“ ist und ordnungsgemäß errichtet wurde, reichen die alten genehmigten Vorschriften aus und man befindet sich im „Bestandschutz“.
Nachrüstung
Sollte dies nicht der Fall sein, muss der notwendige Brandschutz nachgerüstet werden. Des Weiteren hat sich das Anforderungssystem in den letzten Jahren geändert. Seit der Änderung der Bauordnung im Jahr 1993 wertet man nach „Metern über Gelände des höchsten „Aufenthaltraumes“. Zuvor hat man in vier Gebäudearten mit Zählung der Geschosse unterschieden.

Dies hat zur Folge, das öffentliche Gebäude sowie hohe Stadthäuser inzwischen häufig höhere Anforderungen haben als zuvor. Freistehende Gebäude mit bis zu zwei Vollgeschossen sowie bis zu zwei Nutzeinheiten waren früher oberhalb des Kellergeschosses ohne Anforderungen – wie Gebäudeklasse 1. Heute jedoch muss im Keller eine Feuerwiderstandsklasse F 30 vorhanden sein.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen