

Pflicht
Die Verpflichtung zur Ausstattung von Wohnungen und Wohnhäuser mit Rauchwarnmeldern ist in der jeweiligen Landesbauordnung der einzelnen Bundesländer geregelt. Für Berlin und Brandenburg ist seit dem 01.07.2016 ist die Rauchmelderpflicht klar geregelt. Alle Wohnungen und Wohnhäuser deren Bau in Brandenburg nach dem 30.06.2016 begann, müssen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Für Berlin ist hingegen der 31.12.2016 Stichtag. Für bestehende Wohnräume gilt eine Einbaupflicht bis zum 31.12.2020. Die jeweiligen Landesbauordnungen geben an, dass mindestens ein Rauchmelder in allen Aufenthaltsräumen sowie in allen für die Flucht erforderlichen Fluren zu installieren ist.

Unsere Empfehlung
Die Experten des Brandschutz Service Berlin vertrauen bei der Montage von Rauch- und Wärmemeldern auf die Produkte der Gloria GmbH. Diese zeichen sich vor allem durch Ihre hohe Verarbeitungsqualität, Funktionssicherheit sowie eine lange Lebensdauer von bis zu 12 Jahren aus. Der Brandschutz Service Berlin übernimmt auch die Prüfung und Wartung Ihrer Bestandsrauchmelder. Hierbei geben die meisten Hersteller ein Intervall von etwa einem Jahr an. Vertrauen Sie unserer jahrelangen Erfahrung und investieren Sie in Ihre Sicherheit.
Montage Rauchmelder und Wärmemelder
Brandschutz Service Berlin
In Deutschland sterben jährlich ca. 600 Menschen durch Brände, etwa 6.000 werden verletzt. Dabei ist meist nicht das Feuer die Gefahr, sondern der Rauch: Die Menschen ersticken im Schlaf, schon wenige Atemzüge des giftigen Gases können tödlich sein. Daher ist die gesetzlich vorgeschriebene Pflicht zum Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnungen auch lobenswert. Durch den Alarm werden die Bewohner aus dem Schlaf geweckt und können sich retten.
Neben den Räumen von Wohnungen und Wohnhäusern, bei denen die Anbringung eines Rauchwarnmelders verpflichtend ist, können auch Rauchwarnmelder in Wohnmobilen bzw. Caravan sinnvoll sein.
Wärmemelder werden auch als thermische Melder bezeichnet. Sie erkennen Brände durch wärmeempfindliche Sensoren. Wird eine erhöhte Temperatur festgestellt, löst der Alarm aus.
Als Konstruktionsarten unterscheidet man zwischen Thermomaximalmeldern und Thermodifferentialmeldern. Sie kommen dort zum Einsatz, wo es besonders rauchig und staubig ist - Rauchwarnmelder somit nicht reagieren können - wie in Werkstätten oder Küchen. Sie dienen in erster Linie dem Sachschutz, nicht dem Personenschutz.
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