Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 ist ein zentrales Instrument des organisatorischen Brandschutzes. Sie legt fest, wie sich Menschen in einem Gebäude im Brandfall verhalten sollen, welche Maßnahmen im Vorfeld getroffen werden müssen und wie Verantwortlichkeiten geregelt sind. Für Eigentümer, Betreiber und Unternehmen ist sie nicht nur sinnvoll, sondern häufig gesetzlich vorgeschrieben. In diesem umfassenden Ratgeber erklärt Brandschutz Service Berlin, was die Brandschutzordnung beinhaltet, wie sie aufgebaut ist und worauf Sie bei der Erstellung achten müssen.
Eine Brandschutzordnung ist ein schriftlich festgelegtes Regelwerk zum Verhalten im Brandfall und zur Vermeidung von Bränden. Sie dient dem Schutz von Personen, Sachwerten und der Umwelt. Sie ist Bestandteil des organisatorischen Brandschutzes und ergänzt den baulichen und technischen Brandschutz – also Maßnahmen wie Brandschutztüren, Brandabschnitte oder Rauchabzugsanlagen. Mehr über diese Grundlagen erfahren Sie in unserem Ratgeber Brandabschnitte im Brandschutz.
Ein Feuer kann sich in Sekunden ausbreiten. In Paniksituationen zählt jede Sekunde – und klare Anweisungen können Leben retten. Eine aktuelle Brandschutzordnung sorgt dafür, dass:
Sie ist somit ein wesentlicher Bestandteil eines ganzheitlichen Sicherheitskonzepts.
Die DIN 14096 (aktuelle Fassung: 2021) definiert die Struktur, Inhalte und Form einer Brandschutzordnung in Deutschland. Sie besteht aus drei Teilen, die sich an unterschiedliche Zielgruppen richten:
Je nach Gebäudeart und Nutzung kann eine Brandschutzordnung aus nur Teil A oder aus allen drei Teilen bestehen.
Die Erstellung einer Brandschutzordnung ist immer dann erforderlich, wenn:
Für Wohnhäuser mit nur einer Wohneinheit besteht in der Regel keine Pflicht, in Mehrfamilienhäusern und öffentlichen Gebäuden hingegen schon.
Die DIN 14096 legt fest, dass:
Die Brandschutzordnung muss regelmäßig überprüft und aktualisiert werden:
Viele Unternehmen verwechseln die Brandschutzordnung mit den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung. Während die ArbStättV das Vorhandensein von Brandschutzeinrichtungen vorschreibt, regelt die DIN 14096, wie sich Menschen im Brandfall verhalten sollen. Beide Systeme ergänzen sich – die Brandschutzordnung stellt den organisatorischen Rahmen sicher.
Solche Fehler können im Ernstfall zu Orientierungslosigkeit und rechtlichen Problemen führen. Eine fachgerechte Umsetzung durch Brandschutz Service Berlin sorgt hier für Sicherheit und Rechtssicherheit.
Unser Team unterstützt Sie bei der Erstellung, Überprüfung und Aktualisierung Ihrer Brandschutzordnung in Berlin und Brandenburg. Mehr zu unseren Leistungen erfahren Sie unter Wartung und Instandhaltung oder Baubegleitung.
Teil A – Verhalten im Brandfall
Teil A ist ein leicht verständlicher Aushang im DIN-A3-Format, der an zentralen Punkten im Gebäude sichtbar angebracht wird (z. B. Flure, Eingänge, Pausenräume).
Er enthält:
Teil B – Verhalten für Mitarbeiter und Nutzer
Teil B richtet sich an Personen, die sich regelmäßig im Gebäude aufhalten. Hier werden detailliertere Handlungsanweisungen beschrieben, etwa:
Teil C – Maßnahmen für Brandschutzverantwortliche
Teil C enthält die Anweisungen für alle, die Brandschutzaufgaben übernehmen – etwa Sicherheitsbeauftragte oder Hausmeister. Dazu gehören:
Eine Brandschutzordnung ist immer dann erforderlich, wenn sie durch die Baugenehmigung, das Brandschutzkonzept oder die Landesbauordnung vorgeschrieben ist. Besonders betroffen sind öffentliche Gebäude, Betriebe mit Publikumsverkehr, Hotels, Schulen, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und große Wohnanlagen. Der Eigentümer oder Betreiber ist verantwortlich für die Erstellung und Umsetzung.
Die Erstellung sollte durch eine fachkundige Person erfolgen – in der Regel ein Brandschutzbeauftragter oder ein anerkanntes Fachbüro wie Brandschutz Service Berlin. Nur Experten mit entsprechender Ausbildung und Kenntnis der DIN 14096 dürfen eine rechtskonforme und genehmigungsfähige Brandschutzordnung ausarbeiten.
Laut DIN 14096 muss die Brandschutzordnung mindestens alle zwei Jahre überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Auch bei baulichen Veränderungen, Nutzungsänderungen oder neuen Gefährdungen (z. B. geänderte Fluchtwege oder technische Anlagen) ist eine sofortige Aktualisierung erforderlich.
Fehlt eine vorgeschriebene Brandschutzordnung, kann die Bauaufsicht den Betrieb untersagen oder Bußgelder verhängen. Zudem drohen Versicherungsverluste im Schadensfall, wenn keine organisatorischen Brandschutzmaßnahmen nachgewiesen werden können.
Das Brandschutzkonzept beschreibt die baulichen und technischen Schutzmaßnahmen eines Gebäudes, während die Brandschutzordnung das Verhalten von Personen im Brandfall und bei Brandverhütung regelt. Beide Dokumente ergänzen sich und bilden gemeinsam das Fundament eines funktionierenden Brandschutzsystems.
Ja, Teil A ist der öffentliche Aushang und muss in allen Bereichen sichtbar angebracht werden, in denen sich regelmäßig Personen aufhalten – etwa in Fluren, Eingängen, Aufenthaltsräumen oder Werkstätten. Der Aushang sollte gut lesbar, aktuell und einheitlich gestaltet sein.
Teil B enthält Anweisungen zum Verhalten im Brandfall, zur Brandverhütung, Alarmierung und Evakuierung. Teil C beschreibt die Aufgaben von Personen mit besonderen Brandschutzfunktionen, wie dem Brandschutzbeauftragten, dem Hausmeister oder dem Sicherheitsdienst. Beide Teile sind schriftlich festzuhalten und regelmäßig zu schulen.
Die Brandschutzordnung kann sowohl gedruckt als auch digital erstellt werden. Wichtig ist, dass sie den Vorgaben der DIN 14096, insbesondere hinsichtlich Gestaltung, Piktogrammen und Lesbarkeit, entspricht. Teil A muss in Papierform gut sichtbar ausgehängt sein.
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