Neubauten unterliegen ebenso bestimmten Brandschutzbestimmungen wie Altbauten. Doch die Bestimmungen sind nicht dieselben – einfach deshalb, weil Brandschutzmaßnahmen bei Altbauten viel schwerer umzusetzen sind. Bekannte Maßnahmen für Altbauten war die vor wenigen Jahren erst für private Bauten eingeführte Rauchmelderpflicht. Bei Neubauten war die Rauchmelderpflicht schon länger aktiv.
Doch das ist nur ein kleiner Teil. Tatsächlich sind die Brandschutzvorschriften bei öffentlichen, aber auch bei privaten Gebäuden und Neubauten so umfangreich, dass es in der Regel Brandschutzbeauftragte und Rechtsanwälte beim jeweiligen Bauunternehmen gibt, die sich alleine darum kümmern. Eine Betrachtung der Brandschutzbestimmungen bei Neubauten.