Brandschutzberwachungsbericht
brandschutz service berlin

Das gleiche gilt für besondere Maßnahmen bei Sonderbauten, z. B. Versammlungsstätten und Betrieben mit Gefahrstoffen. Jede Bauüberwachung ist durch einen Überwachungsbericht zu dokumentieren. Am Abschluss der Baumaßnahme erfolgt ein zusammenfassender Bericht zum Brandschutznachweis.

In diesem sind unter anderem diese Überwachungsberichte aufzuführen und mit der Bescheinigung zur Aufnahme der Nutzung dem Bauherrn spätestens für die Anzeige nach § 81 Abs. 2 Bauo Bln [4] zu übergeben. Im zusammenfassenden Bericht zum Brandschutznachweis sind u. a. die für die beim Bauvorhaben verwendeten Bauprodukte und Bauarten maßgebenden bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweise (z. B. allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für Feuerschutztüren, allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse für feuerwiderstandsfähige Trennwandkonstruktionen) aufzulisten.

Werden die bei der Überwachung der Bauausführung festgestellten Mängel trotz Aufforderung des Prüfingenieurs für Brandschutz nicht beseitigt, hat er die Bauaufsichtsbehörde davon unverzüglich zu unterrichten.

Flyer und Visitenkarte Brandschutz Service Berlin